Rechtsschutzbedingungen Forderungsanmeldung

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Gast

#1

18.06.2007, 15:23

Hi Ihr!

Weiß jemand, ob Kosten für die Forderungsanmeldung im Rechtsschutzvertrag grundsätzlich mit umfasst sind?!

LG Heidi
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wifey
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#2

18.06.2007, 15:49

:sorry, kann ich leider nix zu sagen - kannst Du nicht einfach bei der RSV mal :tel ?
Viele Grüße

ich
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Grübchen
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#3

18.06.2007, 15:54

ICh versteh die Frage grade gar nicht. Meinst du die außergerichtliche Aufforderung an den Schuldner ?????
LG Grübchen
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wifey
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#4

18.06.2007, 16:00

ich hatte das eher als Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren verstanden :hm
Viele Grüße

ich
StineP

#5

18.06.2007, 16:14

Also ich meine, denn in den Versicherungsbedingungen die Geltendmachung von Forderungen abgesichert/mitversichert ist, dann ja. Da es sich hierbei auch um eine Art der Forderungsbeitreibung handelt.
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Kellerkind
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#6

18.06.2007, 16:25

Hallo,

ich habe letztes Jahr bei der Württembergischen Versicherung eine 0,5 Gebühr nach Nr. 3320 abgerechnet und auch erhalten. Nur wenn nebenbei noch eine Geschäftsgebühr entstanden ist wird seitens der Rechtsschutz angerechnet (war bei mir der Fall).
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