Hi Ihr!
Weiß jemand, ob Kosten für die Forderungsanmeldung im Rechtsschutzvertrag grundsätzlich mit umfasst sind?!
LG Heidi
Rechtsschutzbedingungen Forderungsanmeldung
Also ich meine, denn in den Versicherungsbedingungen die Geltendmachung von Forderungen abgesichert/mitversichert ist, dann ja. Da es sich hierbei auch um eine Art der Forderungsbeitreibung handelt.
- Kellerkind
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Hallo,
ich habe letztes Jahr bei der Württembergischen Versicherung eine 0,5 Gebühr nach Nr. 3320 abgerechnet und auch erhalten. Nur wenn nebenbei noch eine Geschäftsgebühr entstanden ist wird seitens der Rechtsschutz angerechnet (war bei mir der Fall).
ich habe letztes Jahr bei der Württembergischen Versicherung eine 0,5 Gebühr nach Nr. 3320 abgerechnet und auch erhalten. Nur wenn nebenbei noch eine Geschäftsgebühr entstanden ist wird seitens der Rechtsschutz angerechnet (war bei mir der Fall).