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Frist für Handwerkerrechnung?!

Verfasst: 17.06.2007, 15:28
von Bürozicke
Die Schwester einer Bekannten hat jetzt eine Handwerkerrechnung bekommen für eine Dienstleistung vom Dezember. Jetzt fragt sie mich, ob der Handwerker nach so langer Zeit noch eine Rechnung schicken darf.

:?

Also steht ich jetzt doof da, denn ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Zwar finde ich den Zeitraum eines halben Jahres nicht sooo gravierend (man kennt ja Handwerker), aber ich glaube, sie würd sich da gern rausreden.

Weiß jemand, ob es tatsächlich Fristen gibt, in denen ein Handwerker seine Rechnung übermitteln muss?

Verfasst: 17.06.2007, 16:04
von Autotextkönigin
Ja, warum soll er nicht dürfen? Machen übrigens manche RAe auch, daß sie erst ein halbes Jahr später eine RG schicken - und siehe da, nix gibts umsonst ;-))

Verfasst: 17.06.2007, 16:04
von wifey
Meines Wissens nach gibt es da keine Fristen. Ausschlaggebend ist wohl eher die Frage, ob die Angelegenheit verjährt ist .... und das ist hier ja nicht der Fall.

Was sagen die anderen?

Verfasst: 17.06.2007, 16:08
von Manu_75
Seh ich ähnlich. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, § 195 BGB oder so. Sicher kann er jetzt noch ne Rechnung schicken.

Verfasst: 17.06.2007, 19:40
von powerkueken
@ Bürozicke!
Ich weiß, dass die Bekannten immer denken, man habe Jura studiert. Aber ich wäre mit Rechtsauskünften eher vorsichtig.
:wippe

Verfasst: 17.06.2007, 21:50
von Pepsi
jep genau, die Verjährung ist das entscheidende.. also könnte man auch nach 3 Jahren noch ne Rg schicken.. ist zwar nicht grad die feine Art, aber leider möglich

PS: aber sie wusste doch, dass da eine kommt?! und seit wann machen Handwerker Dienstleistungen? ;-)

Verfasst: 18.06.2007, 00:49
von Silvia
Hallo,

:dafuer

Solange die Sache noch nicht verjährt ist, kann der Handwerker natürlich noch eine Rechnung schicken.

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre seit dem Schluss des Jahres, in dem die Handwerkerleistung fällig wurde, d. h. die Leistung war im Dezember 2006 fällig >>> Verjährung 01.01.2010.

Ein halbes Jahr wäre etwas kurz.
Daher muss gezahlt werden.

Viele Grüße Silvia

Verfasst: 18.06.2007, 08:25
von Curry
Hier kann ich nur zustimmen!
Silvia, das hast du gut erklärt.

Verfasst: 18.06.2007, 16:01
von Bürozicke
Vielen Dank! Ihr bestätigt damit auch meine Meinung.

Dass es nach einem halben Jahr nicht verjährt ist war klar. Aber ich hätte eben auch noch nichts gehört, dass man innerhalb gewisser Zeit die Rechnung erstellen muss.

Generell bin ich immer vorsichtig mit Auskünften, da ich die Leute schon immer genau darauf hinweise, dass ich nicht Jurist bin. Aber wenn man mal was helfen kann ist es doch gut. Bin selbst ja auch immer um jede Hilfe froh.