Aufbau und Inhalt vom Aufforderungsschreiben

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Lilli
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#1

13.06.2007, 19:14

Hallo hallo,

ich würde mich wahnsinng freuen, wenn mir irgendwer helfen könnte. Ich muss unbedingt den Aufbau und Inhalt des anwaltlichen Aufforderungsschreiben.

Ein paar tips und der gleichen wären echt super.

Danke Lilli
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.06.2007, 19:31

äähm k.a. ich kann dir unsere vorlage posten.. aber genau sagen was drin steht, weiß ich auch nicht (mehr)
Gast

#3

13.06.2007, 20:16

mache das zufällig grad in der schule..

also..

1. Anschrift (Bezeichnung des Schuldners)
2. Betreff
3. Anrede
4. Vertretungsanzeige
5. Sachverhalt u. genaue Bezeichung des Anspruches
6. Fristsetzung / Zahlungsaufforderung
7. Folgen der Frisversäumnisses anzeigen
a. gericthliches Mahnverfahren
b. selbst. Klageerhebung duch RA
c. Empfehlung der KLageerhebung
8. Vergütungrechnung
9. Gruß und Unterschrift

hoffe ich konnte dir weiter helfen :)
8.
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stein
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#4

13.06.2007, 20:47

Oder meinst du so richtig einen Text ?

Dann hier bitte schön.

Sehr geehrter ...

ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd, zeigen wir an, das uns Herr / Frau....., Straße, Ort, mit der Wahrnehmung seiner / ihrer rechtlichen Angelegenheiten betraut hat.

Unter dem (Datum) z.B. rechnete unser Mandant seine ärztlichen Leistungen Ihnen gegenüber in Höhe von €...ab.

Trotz Mahnung unseres Mandanten vom...(Datum), vom (nochmals Datum) und vom (nochmals Datum) sind sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen.
Aus diesem Grunde setzen Ihnen zur Zahlung des Ihnen bekannten Rechnungsbetrages letztmalig eine Frist bis zum

(Fettdruck) Datum

Durch Ihren Zahlungsverzug haben Sie lt. § 288 BGB Verzugszinsen auf die Hauptforderung in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu leisten.
Ebenso müssen Sie für unsere Inanspruchnahme aufkommen.

Hauptforderung: €.........
zzgl. Verzugszinsen aus (Hauptforderung) €
für die Zeit vom.. bis
Gesamtbetrag

RA.-Gebühren
Gegenstandswert; €

1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG
Auslagen
Zwischensumme
MwSt.
Summe

Sollten bis zu der gesetzten Frist €... nicht auf unserem Geschäftskonto eingegangen sein, werden wir ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten, welches wiederum mit Mehrkosten für Sie verbunden ist.

MfG.
RA.
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Lilli
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#5

13.06.2007, 23:36

DANKE DANKE DANKE AN EUCH ALLE

ihr habt mir super doll geholfen.
jetzt weiß ich erst mal gut bescheid.

Liebe Grüße an euch alle
Lilli :thx
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