Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal wieder ein Problem. Wir haben Klage im Zivilprozess eingereicht und diese wurde auch zugestellt. Nun erkennt die Gegenseite alle unsere Gebühren an und hat die Zahlung bereits vorgenommen. Nun stellt mir mein Chef die Frage nach der Erledigungsgebühr. Meiner Meinung nach ist sie nicht entstanden. Was meint Ihr?
Viele Grüße aus Hamburg
Katrin
Erledigungsgebühr bei Anerkenntnis?
- Strubbel
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Es liegt doch eigentlich nur ein bloßes Anerkenntnis vor, dafür gibt es keine EG.
Aber eventuell eine TG, wenn Anerkenntnisurteil im schrifltichen Verfahren ergeht!
Aber eventuell eine TG, wenn Anerkenntnisurteil im schrifltichen Verfahren ergeht!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
so wie ich die 1002 verstehe ist die Gebühr nicht angefallen. Sie setzt einen Verwaltungsakt voraus ebenso einen Rechtsbehelf und sowas gab es ja vermutlich nicht oder?
ich glaube auch nicht das eine TG angefallen ist. Es gab ja keine Entscheidung, keinen Vergleich u.ä. Ich vermute einfach mal ihr werdet die Klage zurück nehmen oder?
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Terminsgebühr Ja, aber "Erledigungsgebühr" (Einigungsgebühr, oder was?) Nein
@strubbel: Wenn Anerkenntnis nicht im schriftlichen Verfahren ergeht dann gibt es ja sowieso die Terminsgebühr!
@strubbel: Wenn Anerkenntnis nicht im schriftlichen Verfahren ergeht dann gibt es ja sowieso die Terminsgebühr!
- Strubbel
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@ Jara: wo du Recht hast Dann hätte es ja eigentlich einen Termin gegeben.
Ich meinte es wohl in die Richtung, dass die Klage nach Zahlung zurückgenommen wird, dann ergeht kein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren und es gibt auch keinen Termin, ergo: keine TG
Ich meinte es wohl in die Richtung, dass die Klage nach Zahlung zurückgenommen wird, dann ergeht kein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren und es gibt auch keinen Termin, ergo: keine TG
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Danke für Eure schnellen Antworten. es gab vorher keinen Verwaltungsakt. Es war eine Klage auf Schmerzensgeld im Arzthaftungsprozess.
Dann hatte ich ja Recht mit der Erledigungsgebühr. Ich konnte mir auch nicht vorstellen, das sie entsteht, aber mein Chef hat so darauf bestanden. Wegen der Terminsgebühr bin ich auch unsicher, da ich nicht weiß, ob das schriftliche Vorverfahren angeordnet war oder nur ein einfaches Verfahren. Die Gegenseite hat die Klage erhalten und sofort alle Forderungen bezahlt und später kann dann das Anerkenntnisurteil.
Dann hatte ich ja Recht mit der Erledigungsgebühr. Ich konnte mir auch nicht vorstellen, das sie entsteht, aber mein Chef hat so darauf bestanden. Wegen der Terminsgebühr bin ich auch unsicher, da ich nicht weiß, ob das schriftliche Vorverfahren angeordnet war oder nur ein einfaches Verfahren. Die Gegenseite hat die Klage erhalten und sofort alle Forderungen bezahlt und später kann dann das Anerkenntnisurteil.
bei der TG müsstest du vlt gucken ob das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet hat. Da aber die Beklagte so schnell gezahlt hat, bezweifle ich das. Hier dürfte aber m.E. eine TG dann doch angefallen sein. Guck mal in § 307 ZPO.