Kündigung in der Probezeit

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Curry
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#31

12.06.2007, 15:55

Ist dann aber schon komisch, weil das bei uns ja anders gelaufen ist...
Curry

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Gast

#32

12.06.2007, 16:55

Auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden. Alles andere wird sich ergeben.
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j3NN
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#33

12.06.2007, 19:04

So nun kann ich mich dann auch mal zu Wort melden ;)

Es geht tatsächlich um ALG nicht um ALG II, also habe Formulare vom Arbeitsamt und nicht von der ARGE. Ich geh morgen früh direkt um 8 dahin und bin dann für die Zeit, wo ich zum Amt gehe "freigestellt" Wie das mit meinem Urlaub, den ich ja noch habe ist, muss ich auch noch abklären. Habe heute meine schriftliche Kündigung bekommen und wurde zum 30.06.2007 gekündigt, damit ich halt noch volles Gehalt bekomme von denen und nicht nur den Anteil, was immerhin an die 100 € ausmachen würde.

Zu der Kündigungsfrist ... ja da ich ja Angestellte bin und keine Azubine mehr, gilt die 2 Wochen Frist nach BGB wie es auch schon geschrieben wurde, steht auch so in meinem Vertrag, den ich übrigens auch erst heute erhalten habe (schon komisch, Vertrag und Kündigung an einem Tag zu erhalten ;)

Ihr könnt euch nicht vorstellen wie glücklich ich bin, nicht mehr dorthin zu müssen. Heute hat mir die BV gesagt, ich sähe MÄNNLICH aus, weil ich ein Augenbrauenpiercing habe und mir den Nacken ausrasiere, man würde ja schliesslich das Aushängeschild der Kanzlei sein. HALLO? Wieso sieht das bitte männlich aus? Ich habe von vornerein gefragt, ob das Piercing stört, wenn ja hätte ich es ohne wenn und aber rausgenommen und das ich mir den Nacken ausrasiere, weil mich die kleinen Häärchen stören ist ja wohl nun wirklich nicht unter die Kategorie "Mann" zu stellen. Ich hätt ausrasten können in dem Moment. Echt der Hammer!!!!

Ich hoffe mal, dass die vom Arbeitsamt alles fix hinbekommen, führ ihre Verhältnisse, weil ich echt keine Lust habe nen Monat oder so ohne Geld dazustehen.

Naja mal sehen

Danke auf jeden Fall für eure Nachrichten und die noch folgenden ;) Bin echt immer wieder froh, dass ich dieses Forum entdeckt habe. Einfach super
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#34

12.06.2007, 19:15

Achso, noch eine Frage:

Vom 01.05.07 bis 23.05.07 hab ich in der Kanzlei meine Ausbildung zu Ende gemacht (24 Werktage Urlaub im Jahr) und vom 24.05.07 bis 30.06.2007 halt als Angestellte (26 Tage Urlaub im Jahr) nun bekomme ich doch für 3 Wochen anteilmäßig die 24 Tage und für 6 Wochen anteilsmäßig 26 Tage also sprich 4 Tage Urlaub, denn kann ich doch dann auch 4 Tage vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses nehmen oder? Sprich Montag arbeiten und dann Dienstag bis Freitag frei, oder? bzw. da ich schon einen halben Tag hatte, weil ich Handwerker zu Hause gebraucht habe und kein anderer zu mir in die WOhnung konnte, also noch 3,5 tage Urlaub. Oder seh ich das nun komplett fasch?
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#35

12.06.2007, 20:24

na gott sei dank.. ich dachte schon ich verstehs gar nicht mehr ;-) (wegen ALG..)
Gast

#36

13.06.2007, 08:24

Also wie Du aussiehst wussten sie ja schon vorher. Das ist einfach nur dummes Gelabbere. Ich hatte damals bei der mündlichen Prüfung auch einen Kurzhaarschnitt und den Nacken immer ausrasiert. Durften mir dort auch die übelsten Dinge anhören. Von wegen bei uns dürften sie nicht arbeiten usw.. Ich finde das einfach nur total mies.
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#37

13.06.2007, 13:43

ich war schliesslich zum V-Gespräch, da hätten Sie ja direkt sagen können, nee is nicht, abgesehen davon, hab ja als avatar hier ein bild von mir, so schlimm scheints ja auch net zu sein, oder?

was denn einer was wegen der urlaubstage?
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#38

13.06.2007, 13:48

Also für deine Ausbildungszeit (3 Wochen) hätte ich jetzt 1 Tag berechnet und für die 6 Wochen 3 Tage. Also passt deine Berechnung so.
Curry

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#39

13.06.2007, 13:57

und die kann ich dann auch ganz normal von dienstag mittag bis freitag (letzte Juni Woche) nehmen, oder? Weil das wären die letzten 3,5 Arbeitstage dort
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#40

13.06.2007, 13:58

Ich denke schon, das müsstet du ja dann mit deinem Chef abklären.
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