Rechtsschutz Selbstbeteiligung maßgeblicher Zeitpunkt

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Andreas

#1

08.06.2007, 14:37

Hallo,

wir haben hier folgenden Fall:

Die Gegenseite hat Klage erhoben zum Arbeitsgericht, rückständiger Lohn 2004-2007.

Die Rechtsschutz stellt bei der Kostendeckungszusage darauf ab, daß es sich ja um Lohn aus 2004 handelt, und berücksichtigt die damals noch vereinbarte Selbstbeteiligung von 200 €. Irgendwann danach wurde der RS-Vertrag angepaßt, die SB auf 150 € reduziert.

Ist es wirklich so, daß die sagen können:

Es geht um Lohnansprüche aus frühestens 2004, da war die SB noch 200 €, also ziehen wir auch 200 ab ?

Ich steh grad auf dem Schlauch und wäre für Hilfe dankbar :D
StineP

#2

08.06.2007, 14:42

Also meiner Meinung nach bezieht sich die SB auf den Zeitpunkt des Eintritts der Versicherung. Genauso - wie die Sache mit der USt.... Wenn Ihr jetzt abrechnet, dann zu jetzigen Konditionen.
Andreas

#3

08.06.2007, 14:50

Ich befürchte allerdings, die RS hat recht und beruft sich § 4 Abs. 2 ARB 2000...:
Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich.
Mist :lol:
StineP

#4

08.06.2007, 14:53

Ok - mal gut zu wissen......... Mensch, mensch. Der Mandant freut sich sicher
Andreas

#5

08.06.2007, 14:56

Ach, nicht schlimm, hoher Streitwert -> Mdt. muß nicht alles wissen :wink:
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