Hallo,
wir haben hier folgenden Fall:
Die Gegenseite hat Klage erhoben zum Arbeitsgericht, rückständiger Lohn 2004-2007.
Die Rechtsschutz stellt bei der Kostendeckungszusage darauf ab, daß es sich ja um Lohn aus 2004 handelt, und berücksichtigt die damals noch vereinbarte Selbstbeteiligung von 200 €. Irgendwann danach wurde der RS-Vertrag angepaßt, die SB auf 150 € reduziert.
Ist es wirklich so, daß die sagen können:
Es geht um Lohnansprüche aus frühestens 2004, da war die SB noch 200 €, also ziehen wir auch 200 ab ?
Ich steh grad auf dem Schlauch und wäre für Hilfe dankbar
Rechtsschutz Selbstbeteiligung maßgeblicher Zeitpunkt
Also meiner Meinung nach bezieht sich die SB auf den Zeitpunkt des Eintritts der Versicherung. Genauso - wie die Sache mit der USt.... Wenn Ihr jetzt abrechnet, dann zu jetzigen Konditionen.
Ich befürchte allerdings, die RS hat recht und beruft sich § 4 Abs. 2 ARB 2000...:
MistErstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich.