Auslagen öffentliche ZUstellung

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Summerof77
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#1

08.06.2007, 11:06

Hallo meine Lieben!

Die Beklagte war nicht auffindbar. Hab Supercheck gemacht und keine neue Anschrift erhalten. Daraufhin habe ich die öffentliche Zustellung beantragt und gebeten, die Supercheckkosten hinzuzusetzen. Mache ich bei Vollstreckungsbescheiden auch so. Klappt auch immer. Hier aber leider nicht. Das Gericht sagt, die Kosten sind nicht erstattungsfähig.

Verstehe ich nicht, da ich ja dem Gericht durch diese Nachweise belegen muß, daß die öffentliche Zustellung gerechtfertigt ist. Was soll ich jetzt machen? Meine ANfrage war vom 27.3.07, keine neue Anschrift wie gesagt. Das Gericht hat auch nachgefragt, direkt beim EMA und festgestellt, daß die Beklagte zum 01.03.07 umgezogen ist. Was nun?

LG Summer
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StineP

#2

08.06.2007, 11:08

Ich bin verwirrt. Was willst du zustellen? Den MAhnbescheid?
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Summerof77
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#3

08.06.2007, 11:09

Sorry, nein, den KFB!
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#4

08.06.2007, 11:18

Ich verstehe den Antrag auf öffentliche Zustellung nicht, wenn das EMA die neue Anschrift wusste. Was ist ein Supercheck?
~ Grüßle ~
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StineP

#5

08.06.2007, 11:20

Kenn ich auch nicht.


Wenn feststeht, dass er umgezogen ist, dann wissen die Behörden doch mittlerweile auch schon, wohin, oder? Man meldet sich ja nicht mehr ab, sondern nur noch neu an und die Behörden übernehmen den Rest
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Summerof77
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#6

08.06.2007, 11:33

Also, Supercheck ist eigentlich allgemein bekannt, aber egal! Das ist ein Anschriftenermittlungsdienst, der nicht nur das eine EMA überprüft, sondern auch weitere abgleicht, dadurch also günstiger und schneller ist. Die erfragen also direkt bei den Einwohnermeldeämtern die Anschriften, wie der Anwalt sonst auch.

Und egal, welche Kosten mir für die Ermittlung entstehen, MUSS ich die doch mit festsetzen lassen können, oder nicht?
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StineP

#7

08.06.2007, 11:36

Ich glaube, die kannst du später nur bei der Vollstreckung mit geltend machen
Kordu

#8

08.06.2007, 11:44

Ehrlich gesagt würde ich mich mit dem Gericht auch nicht rumplagen, sondern die Kosten wie StineP richtig sagt bei der späteren ZV geltend machen.
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Summerof77
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#9

08.06.2007, 11:50

Müßte ja auch gehen! Danke!
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