Meine Chefin hat mich gerade gefragt, ob es in Zivilsachen auch einen Auffangstreitwert gibt. Es ist aber kein gerichtliches Verfahren anhängig gewesen. Sie meinte, sowas schon mal gehört zu haben und der würde 4.000,-- € betragen.
Ich sagte ihr, dass ich nur den Auffangstreitwert in Verwaltungssachen kenne, der 5.000,-- -€ beträgt.
Könnt ihr mir was dazu sagen?
Vielen Dank!
Gibt es einen Auffangstreitwert in Zivilsachen?
- Claudi130874
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Ich würde sagen, nein.
Auffangstreitwert
In Fällen, in denen der Streitwert in einem Verfahren weder genau bestimmt noch geschätzt werden kann (etwa bei fehlender Klagebegründung oder in Fällen der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen), wird ein sog. Auffangstreitwert angenommen. Dieser beträgt seit dem 1. Juli 2004 5.000 €. (§ 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz - GKG). - also nur Verfahren vor Verw.G, FG und SozG
Auffangstreitwert
In Fällen, in denen der Streitwert in einem Verfahren weder genau bestimmt noch geschätzt werden kann (etwa bei fehlender Klagebegründung oder in Fällen der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen), wird ein sog. Auffangstreitwert angenommen. Dieser beträgt seit dem 1. Juli 2004 5.000 €. (§ 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz - GKG). - also nur Verfahren vor Verw.G, FG und SozG
- leilani
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Hmmm, hatte neulich eine zivilrechtliche Angelegenheit, da haben wir € 4000 genommen für die Abrechnung.
Cheffe ist leider gerade nicht da. Sonst hätte ich ihn für dich gefragt!
leilani
Cheffe ist leider gerade nicht da. Sonst hätte ich ihn für dich gefragt!
leilani
Zuletzt geändert von leilani am 06.06.2007, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
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"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
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- advocatus diaboli
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Die 4.000 Euro kommen aus § 23 Abs. 3 RVG.
Und 52 II GKG.............
Aber heißt es in allen Verfahren (besonders oder ordentlich) Auffangstreitwert? Diese Bezeichnung kenne ich nämlich nur aus den besonderen.
Aber heißt es in allen Verfahren (besonders oder ordentlich) Auffangstreitwert? Diese Bezeichnung kenne ich nämlich nur aus den besonderen.