Kindergeldanrechnung seitens der ARGE

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StineP

#11

05.06.2007, 14:38

Richtig - deshalb legst du als allererstes Widerspruch ein! Sofort am besten. Gleichzeitig bittest du um Einsicht in die Akte oder du begründest es schon gleich wie siehe oben.
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Claudi130874
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#12

05.06.2007, 14:43

den bescheid bekomme ich ja erst noch zugeschickt, der Sachbearbeiter hat mir das eben am Telefon alles erzählt. Klar lasse ich dann meinen Chef oder meine Chefin Widerspruch einlegen und beantrage Akteneinsicht oder gehe mit denen zur ARGe zur Akteneinsicht.

Nur ich hab halt trotzdem Angst, dass die damit durchkommen und was ich dann machen soll. Denn soviel Geld hab ich natürlich nicht irgendwo rumliegen und in Raten zahlen dauert ja auch ewig lange dann :frust
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StineP

#13

05.06.2007, 14:54

Jeder (!!!) hat Anspruch auf Ratenzahlung. Wir haben etwas ähnliches gehabt (mein Freund) und der zahlt jetzt monatlich 50 €. Die sind sogar gesetzlich verpflichtet, Ratenzahlungen entgegenzunehmen - mach dir also deshalb mal am wenigsten sorgen

P.S: Ich hätte dem Bearbeiter gesagt, er soll den behalten - den Bescheid willste nämlich gar nicht :lolaway

(nicht vergessen, zu lächeln)
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Claudi130874
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#14

05.06.2007, 15:02

Ja das denk ich mir auch, dass die ratenzahlung gewähren müssen, aber bei so ner hohen summe von über 4.600,-- € zahlt man ja jahre.
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StineP

#15

05.06.2007, 15:16

Na und? Kannst du das auf nen Schlag aufbringen? Siehste. Nützt ja nix - aber darüber solltest du dir erst Gedanken machen, wenn das tatsächlich berechtigt ist.

Sorgen soll man sich nicht über etwas machen, was noch kommen könnte!
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#16

05.06.2007, 15:17

denk noch nicht daran, dass du evtl. raten zahlen musst. eins nach dem anderen, alles andere macht dich nur verrückt. warte erst einmal auf den bescheid, dann legt ihr widerspruch ein. ich drück dir ganz sehr die daumen. wie sagt man..erfolgschancen halte ich für absolut gegeben.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Pepsi
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#17

05.06.2007, 15:51

_nancy_ hat geschrieben:Den Titel kannst du, glaube ich abändern, indem du auf "Anwort erstellen" gehst, dort ganz oben.
nein sie muss ihr erstes Posting im Titel ändern
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#18

05.06.2007, 15:52

Ach so, okay, hab mich schon gewundert, warum es nicht ging. Aber dann ist´s ja klar.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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#19

05.06.2007, 15:59

also ich will dir ja nicht die hoffnung nehmen, aber ich würde mir von einem widerspruch keine großen hoffnungen machen.. denen ist es schXXX egal, wer schuld ist und wer nicht.. solange kein urteil vorliegt, machen die das wie die das wollen (habe auch Sachen mit Kindergeld erlebt)

hast du dir denn keine Kopie gemacht von den Sachen die du abgegeben hast? wenn nein, dann sofort Akteneinsicht nehmen (nützt dir aber nichts, wenn tatsächlich der "ja nicht vorhandene Kindergeldbescheid" in der Akte ist).. wenn du tatsächlich das Kindergeld irgendwie angegeben hast, Widerspruch einlegen (logisch denken nützt hier nichts, das interessiert die nicht, ob das schon 2 Jahre her ist).. dann kannste erstmal paar Monate warten, bis der Widerspruchsbescheid kommt (der wahrsheinlich ablehnend ist) und dann sofort Klage einreichen

dies alles vorausgesetzt, du hast tatsächlich irgendwie das Kindergeld angegeben. Nur weil du ein Kind hast, denken die doch nicht mit und fragen nach Kindergeld.. klingt traurig, ist aber so, damals war noch die Anfangsphase, da ham die nur Mist gemacht
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Claudi130874
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#20

05.06.2007, 16:34

hallo Pepsi, gerade ist mein Chef zurückgekommen und der hat mir in etwa so das ähnliche wie Du erzählt. Das die nicht mitdenken und ich ja theoretisch auch gar kein kindergeld beantragt haben bräuchte, obwohl ich ein Kind hab. Waren wohl damals nur Deppen bei der ARGE beschäftigt.

Ich hab mir damals keine Kopien gemacht von dem Antrag.

Natürlich sagt mein Chef, dass wir erstmal nach Eingang des Bescheid Widerspruch und Akteneinsicht beantragen.
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