Neue Briefköpfe?
Dann guckste mal bei dem oben genannten link, druckst ihm das aus und weist ihn drauf hin, dass die Zulassung wegfällt.
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wir haben eine KKM von unserer Kammer bekommen, da war das auch lang und breit erklärt..
auftretungsbefugt könnt ihr hinschreiben, allerdings grenzt das wohl an wettbewerbsverbot, denn dann müsstet ihr alle Gerichte hinschreiben
@Stine: auftretungsberechtigt ist nicht gleich zugelassen, denn sonst fiele das auftr.ber. jetz auch weg
auftretungsbefugt könnt ihr hinschreiben, allerdings grenzt das wohl an wettbewerbsverbot, denn dann müsstet ihr alle Gerichte hinschreiben
@Stine: auftretungsberechtigt ist nicht gleich zugelassen, denn sonst fiele das auftr.ber. jetz auch weg
Das hab ich auch gehört und gelesen! Bei uns steht es noch drin, müssen es noch rausnehmen
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@stein: dann kanns ne Abmahnung von einem anderen RA geben, weil es eben wettbewerbsmäßig nicht erlaubt ist, geschweige denn falsch, weil es eben keine "Zulassung" bei einem bestimmten AG/LG (geschweige denn OLG) mehr gibt
@Stine: naja den Unterschied siehst du jetzt, zugelassen sind die Anwälte bei der RA Kammer sowieso, aber auftretungsberechtigt sind sie bei allen AG, LG und OLG (und natürlich noch die anderen Gerichtsbarkeiten)
@Stine: naja den Unterschied siehst du jetzt, zugelassen sind die Anwälte bei der RA Kammer sowieso, aber auftretungsberechtigt sind sie bei allen AG, LG und OLG (und natürlich noch die anderen Gerichtsbarkeiten)
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@Pepsi: Bei "auftretungsberechtigt" (wer hat sich das eigentlich ausgedacht? ) muß man doch nicht alle Gerichte hinschreiben. Es muß doch nur einschränkt werden, daß man nicht vor dem BGH in Zivilsachen auftreten darf.
Da jetzt jeder Anwalt (fast - eben außer BGH) überall darf, kann man sich das m.E. komplett schenken. Das ist doch ein Überbleibsel aus der Zeit, als Anwälte nur bei dem LG auftreten durften, bei dem sie zugelassen waren, und es in einigen Bundesländern (z.B. NRW, Niedersachsen) noch die "Nur-OLG"-Zulassung gab.
Da jetzt jeder Anwalt (fast - eben außer BGH) überall darf, kann man sich das m.E. komplett schenken. Das ist doch ein Überbleibsel aus der Zeit, als Anwälte nur bei dem LG auftreten durften, bei dem sie zugelassen waren, und es in einigen Bundesländern (z.B. NRW, Niedersachsen) noch die "Nur-OLG"-Zulassung gab.
Gerade deshalb ist es doch idiotisch, überhaupt was hinzuschreiben, oder? Auftretungsberechtigt beim Amtsgericht Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Amtsgericht .........................., Landgericht Hamburg, Landgericht Kiel, Landgericht.............Pepsi hat geschrieben:@Stine: naja den Unterschied siehst du jetzt, zugelassen sind die Anwälte bei der RA Kammer sowieso, aber auftretungsberechtigt sind sie bei allen AG, LG und OLG (und natürlich noch die anderen Gerichtsbarkeiten)
Reicht da ein Blatt überhaupt aus für den Briefkopf allein??
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eben.. deswegen fand ich das shcon immer quatsch..
aber einige mussten ja unbedingt betonen, dass sie "auch beim OLG.. auftretungsberechtigt" sind..
aber einige mussten ja unbedingt betonen, dass sie "auch beim OLG.. auftretungsberechtigt" sind..