Fahrten zum Gericht

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ForgottenAngel
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#1

08.05.2013, 12:56

hallo allerseits!

also, irgendwie wird hier anscheinend normal nicht so viel geschrieben, wie ich das sehe, aber ich hab da trotzdem mal ein anliegen und würde gerne die meinung von einigen anderen berufskolleginnen dazu hören:

wenn man in einer kanzlei arbeitet, die in der innenstadt/gerichtsnähe ist, dann ist es ja gang und gebe, dass man dort hin läuft und die post aus dem anwaltsfach holt. soweit vollkommen in ordnung.
was ist allerdings, wenn die kanzlei in einem komplett anderen stadteil ist?
ich muss jeden tag mit dem eigenen pkw dorthin fahren. hinzu kommt, dass nun auch die parkplätze direkt auf dem gerichtsvorplatz ausgeschildert wurde, sodass dort nur noch "bewährungshelfer, polizei, gerichtsvollzieher etc." parken dürfen. anwälte, besucher und die angestellt, wie ich dürfen dort nach beschilderung gar nicht mehr parken. alle parkplätze außenherum sind natürlich mit parkticket und meistens sowieso belegt.
heute wurde ich dann auch noch von einem gerichtsdiener, einem gerichtsvollzieher und einem weiteren gerichtsangestellten angegangen, weil ich mich trotzdem auf den vorplatz gestellt habe.

ich frage mich nun, ist es überhaupt zumutbar und kann es von chefs verlangt werden, dass wir diese fahrten machen?

wäre schön ein paar meinungen dazu zu hören.
gkutes

#2

08.05.2013, 12:58

ich frage mich nun, ist es überhaupt zumutbar und kann es von chefs verlangt werden, dass wir diese fahrten machen?
meine Meinung: nein
Pitt
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#3

08.05.2013, 13:46

Grundsätzlich kann die Kanzlei nur verlangen, dass jemand die Post beim Gericht abholt. Sie kann aber nicht verlangen, dass Ihr die entstehenden Fahrt- und evtl. Parkticketkosten von Eurem Gehalt bezahlt. Wir hatten hier ein ähnliches Problem. Die Kollegin hat dann mal durchgerechnet, was da im Laufe des Monats an Spritkosten zusammenkommt (2 x am Tag zur Post und 1 x im Monat Büroeinkauf im Supermarkt). Sie hat wegen einer Kostenerstattung bei den Chefs nachgefragt. Seitdem stiefeln 3 Azubis im Wechsel zur Post und die Büroeinkäufe im Großmarkt werden teilweise mit dem Wagen vom Chef gemacht. :lol:
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Anahid
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#4

08.05.2013, 13:57

Es gibt überhaupt keine rechtliche Grundlage, dass das aus eigener Tasche zu zahlen ist. Du bist nicht verpflichtet, Deinen privaten Pkw für die Kanzlei einzusetzen. Wenn die Kanzlei außerhalb liegt, so ist das im Risikobereich des Anwalts. Entsprechend muss er entweder für die Fahrten zum Gericht seinen Pkw zur Verfügung stellen oder aber Dir die Fahrtkosten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstatten und auch die Parkkosten über die Bürokasse ausgleichen.

Meistens sehen die Anwälte diese Probleme gar nicht (oder manche wollen sie auch einfach nicht sehen) und manche stellen sich auf den Gesichtspunkt "Die soll doch froh sein, dass sie eine Stelle hat. Wenn ihr was nicht passt, kann sie ja gehen."

Ich weiß nicht, wie Deine Kanzlei so drauf ist. Aber gerade im Hinblick auf die geänderte Parkplatzsituation würde ich halt den Chef mal darauf hinweisen und klären, wie er sich das zukünftig vorstellt. Wie gesagt: einige sehen die Problematik gar nicht und das tatsächlich ohne böse Absicht.
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ForgottenAngel
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#5

08.05.2013, 14:21

hallo und danke erstmal für das feadback!

@pitt:
natürlich finde ich es nicht unbedingt prickelnd dafür mein auto und meinen sprit zu verfahren, aber das war etwas, was ich mir noch habe angehen lassen. auch wenn ich davon von anfang an nicht begeistert war. es ist ja in ordnung, wenn man es fußläufig erledigen kann, aber bei diesen umständen ist es doch was anderes.

@anahid:
wie du schon feststellst ist es gerade mit der parksituation echt schlimm. in der innenstadt sind sie ja auch immer sehr hinterher mit knöllchen schreiben. meine chefs sind soweit eigentlich echt in ordnung und super bodenständig. da kann ich mich nicht beschweren. man kann sehr gut mit ihnen reden und sie verstehen einen auch. ich will dann auch mal sehen, ob ich den einen erwische zwischen den besprechungen.

wenn es hart auf hart kommt will ich nur nicht, dass mir irgendwas wie "arbeitsverweigerung" unterstellt werden kann, wenn ich sage, ich fahr da nicht mehr hin.
Pitt
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#6

08.05.2013, 14:48

So wie Du Deine Chefs beschreibst, kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie Dir ernsthaft Arbeitsverweigerung vorwerfen werden, wenn Du Ihnen die aktuelle Parksituation schilderst. Du könntest auch vorschlagen, dass mal einer der Chefs mitkommt, damit er sich vor Ort ein Bild von dem Parkplatzchaos macht.
ForgottenAngel
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#7

08.05.2013, 14:58

wir werden sehen. aber danke erstmal! :thx
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Anahid
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#8

08.05.2013, 15:42

Naja Pitt....wenn das das Gericht ist, mit dem die ständig zu tun haben, sollte der Anwalt das Chaos da eigentlich kennen :mrgreen:

Nur hat der sich wahrscheinlich mit dem Problem "Gerichtspost" gar nicht wirklich gedanklich auseinandergesetzt. Wenn man den nett drauf hinweist, dann wird das, bei der Beschreibung der Chefs, mit Sicherheit für beide Beteiligten zufriedenstellend gelöst werden können.
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#9

11.06.2013, 09:06

Bei Botenfahrten mit dem privaten Pkw wäre ich ebenfalls sehr vorsichtig - aus versicherungstechnischen Gründen. Habt Ihr ´mal darüber gesprochen, wer die Kosten trägt, wenn Du einen Unfall erleidest?

Musste wie andere Kolleginnen auch früher regelmäßig Post abholen etc. Die Strecken haben wir uns brav säuberlich notiert und mtl. eine Rechnung eingereicht. Kann der Anwalt ohnehin absetzen.

Auch solltest Du nicht nur Benzin berücksichtigen, sondern auch Dinge wie allgemeine Abnutzung. Deren Kosten liegen im allgemeinen sogar darüber!
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