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Kosten nach Quoten verteilen

Verfasst: 29.05.2007, 10:01
von Steffi
Montagmorgen, und ich steh auf dem Schlauch.
Folgendes:
Gegenseite hat Mahnbescheid gegen unseren Mandanten beantragt, dieser hat Widerspruch eingelegt, Gegenseite hat begründet (in der Begründung Zahlungen, die unser Mandant zwischenzeitlich geleistet hat, abgezogen).
Mandant hat unseren Widerspruch zurückgenommen, Gegenseite hat VB bekommen (aber über den gesamten Betrag, ohne Abzug der Zahlungen).
Wir haben Einspruch eingelegt und gesagt, dass die KOsten wegen der Zuvielforderung quotenmäßig verteilt werden müssen. Wie rechne ich das jetzt aus?

Verfasst: 29.05.2007, 10:07
von StineP
Wie ihr habt gesagt, dass die Kosten wegen der Zivilforderung quotenmäßig verteilt werden müssen?? Müssen sie das wirklich?

Verfasst: 29.05.2007, 10:12
von Steffi
Die haben einfach vergessen die Zahlungen im VB abzuziehen. Chef hat jetzt Gericht geschrieben, dass wegen der Zuvielforderung die Kosten des Verfahrens quotenmäßig verteilt werden müssen.

Verfasst: 29.05.2007, 10:16
von StineP
Das ist in dem Fall aber eine falsche Begründung. Die KOsten müssen nicht quotenmäßig geteilt werden (sowas gibts im Mahnverfahren meiner Meinung nach nicht), sondern der VB dahingehend berichtigt werden, dass Zahlungen eingegangen sind.

Verfasst: 29.05.2007, 10:26
von Curry
Ja, der Meinung bin ich auch.

Allerdings müsste der Antragsteller die Kosten des Mahnverfahrens und des streitigen Verfahrens tragen, soweit die Zahlungen vor Antragstellung geleistet wurden (in Höhe der geleisteten Zahlungen)- meine Meinung.

Verfasst: 29.05.2007, 10:27
von Steffi
Der VB ist aber zu Unrecht ergangen, da die Gegenseite die Zahlungen nicht abgehogen hat. Deswegen ist Chef der Meinung, dass die Kosten verteilt werden müssen.

Verfasst: 29.05.2007, 10:28
von StineP
Nicht der VB an sich ist zu Unrecht ergangen - er ist bloß in falscher Höhe ergangen...

Deshalb müssen die Kosten nicht gequotelt werden... (im Übrigen ist das keine Begründung für nen Einspruch gegen VB)

Verfasst: 29.05.2007, 10:36
von Steffi
Das ist ja jetzt eh schon durch, stammt ja nicht von mir. Chef wollte das so.
Möchte jetzt eigentlich nur wissen, wie ich die Quote ausrechne

Verfasst: 29.05.2007, 10:38
von StineP
Wenn du keine % Angaben hast, kannst du die Quoten nicht ausrechnen. Versteh auch gar nicht so richtig, was du da rechnen willst!? Und wofür vor allem!? Wem gegenüber willst du abrechnen?

Verfasst: 29.05.2007, 10:55
von Steffi
Mandant möchte wissen, welche Quote auf ihn entfällt. Versteh die ganze Sache auch nicht so ganz.
Chef möchte jetzt, dass ich die Quote ausrechne. Irgendwie hat er was gesagt, muss ich schaun, was festgesetzt wurde und das ins Verhältnis setzen mit (keine Ahnung was). Dachte nur, jemand hatte sowas schonmal.