Mein Chef ist im Urlaub. Im Kommentar finde ich nichts dazu: Kann für eine mündliche Verhandlung wegen einer einstweiligen Verfügung eine Vollmacht gemäß § 141 ZPO bei Gericht vorgelegt werden, so dass die (nervigen) Mandanten dort nicht mit auftauchen? Wo finde ich das ggf. im Gesetz?
Danke schon mal und liebe Grüße
Bianca
Vollmacht § 141 ZPO bei einstweiliger Verfügung
? eine 141 muss ja vom Mandanten unterschrieben werden. Wenn die nervigen Mandanten hingehen wollen, dann werden sie da wohl auch hingehen
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wenn man den Mandanten das verkauft, kann man oft auch verhindern, dass die mitkommen, wenn sie zuvor so eine vollmacht unterschrieben haben.
ich weiß aber nicht, ob das bei der einstweiligen verfügung geht.
ich weiß aber nicht, ob das bei der einstweiligen verfügung geht.