Hallo an alle...
ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen, Beurkundung ist um 18:00 Uhr!!!
Also wir haben als Verkäufer drei Peronen in Erbengemeinschaft eingetragen die wollen das Grundstück an Eheleute verkaufen...
Meine Frage, wenn die Erbengemeinschaft insgesamt verkauft, muss im Kaufvertrag noch ein Unterpunkt über eine Erbauseinandersetzung bezüglich der Erbengemeinschaft rein oder ist der Kaufvertrag quasi die Auseinandersetzung?Habbet nicht so mit Erbengemeinschaft...
Zweites Problem, wenn das mit dem KV so nicht klappt, wollen die nen Erbschaftskauf machen, dass heißt die Erbengemeinschaft verkauft ihre Erbschaft komplett...und dann wird nurn Widerspruch eingetragen ins grundbuch mit anschließender berichtigung....
wie ist eure Erfahrung? wie macht ihr dass wenn eine Erbengemeinschaft als eigentümer eingetragen ist???
HILFFFFFFFFEEEEE
Hilfe!Schnell Kaufvertrag Erbengemeinschaft,Beurk heute!!
Tja, ich befürchte zwar, dass meine Antwort zu spät kommt: Aber vielleicht für das nächste Mal:
Wenn eine Erbengemeinschaft komplett verkauft, muss (aber sie kann) sie sich vorher nicht zwingend auseinandersetzen. Beim Kaufpreis muss nur darauf geachtet werden reinzuschreiben, wer welchen Anteil kriegt.
Wenn eine Erbengemeinschaft komplett verkauft, muss (aber sie kann) sie sich vorher nicht zwingend auseinandersetzen. Beim Kaufpreis muss nur darauf geachtet werden reinzuschreiben, wer welchen Anteil kriegt.
- Lotti
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 425
- Registriert: 11.04.2007, 09:21
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: WinMacs
- Wohnort: Nds.
- Kontaktdaten:
kordu hat recht.das läuft wie ein ganz normaler kauf ab.die brauchen die erbengemeinschaft vorher nicht aufzulösen.
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!