parallel in 2 Kanzleien beschäftigt
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Darf eine Schreibkraft parallel in 2 verschiedenen Kanzleien tätig sein ? Oder gibt es auch hier eine Art "Parteiverrat" ?!
- Pisten_huhn83
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Also ich habe auch schon in zwei Kanzleien gearbeitet. Habe bei beiden eine Schweigepflicht unterschrieben und das wars.
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
das Pisten-huhn
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warum sollte sie das nicht dürfen, verbietet grundsätzlich keiner, nu die beiden Arbeitgeber müssen voneinander wissen, also dass du noch woanders arbeitest (ist ja bei jeder Nebentätigkeit so)
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Klar, ich arbeite auch in zwei Kanzleien.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Sofern das von beiden AG genehmigt ist, sehe ich auch kein Problem.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11