Info zum neuen Urteil (wg. GG) vom AG Euskirchen

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NORTHERN DINO
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#21

20.05.2007, 16:55

Wenn das MG Euskirchen wirklich eine Antwort à la Stein gegeben hat, wäre das eine Zumutung! Wohlweislich hat man das Jahr schon nicht mitgeteilt, wann man sich wieder melden will. Eine Empfehlung, die Mandantensachen einfach liegen zu lassen, grenzt an Frechheit und ist natürlich unbeachtlich. Es ist tatsächlich Aufgabe des Gerichts, sich an die gegebene Rechtsprechung anzupassen. Tztz - Sachen gibt´s...
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stein
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#22

20.05.2007, 17:28

@13
die sind aber eigentlich immer super nett dort beim MB Euskirchen und auch sehr hilfsbereit.
Die Dame am Telefon war Rechtspflegerin und sie wußte halt noch nichts genaues.
Sie sagte, es dauere sicherlich nicht mehr lange bis sie geschult würden.
Tja, ich denke, das ist nicht deren Schuld.
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Manu_75

#23

20.05.2007, 19:30

Beim Mahngericht in Uelzen hat man schon reagiert. Am Freitag kam schon ein Schrieb wegen der neuen Anrechnung; muß allerdings zu meiner Schande gestehen, daß ich irgendwie drüber weggekommen bin, den noch vorm WE zu lesen ;-) Werd ich aber brav nachholen und berichten.
und weiterhin frage ich mich seit wann das Mahngericht die Höhe der Forderungen zu prüfen hat.
DAS frage ich mich schon ne ganze Weile!!!
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Pepsi
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#24

22.05.2007, 19:45

du hast n Schreiben bekommen? ich nicht.. mpf
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Ciara
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#25

22.05.2007, 19:55

Wir haben deswegen auch schon ein Schreiben bekommen.
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#26

22.05.2007, 20:11

PeeDee hat geschrieben:@Andreas
Äähmm.. mal sehen ob ich die wieder finde.

edit:
Also da steht:
Die nicht anrechenbare Gebühr nach Nr. 2400/2402 VV RVG bzw. ab 01.07.2006 Nr. 2300/2302 VV RVG aus vorgerichtlicher Tätigkeit erscheint überhöht.
Bitte
-versichern Sie den besonderen Umfang und/oder die Schwierigkeit der Angelegenheit
oder
-tragen Sie einen evtl. abweichenden Streitwert für diese Gebür ein
oder
-reduzieren Sie den Betrag entsprechend

Also diese Monierungen hatte ich auch schon öfter, weil wir öfter 1,5 GG berechnen! Die haben meiner Meinung nach nichts mit der neuen Rechtsprechung zu tun.
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#27

22.05.2007, 20:23

stein hat geschrieben: die sind aber eigentlich immer super nett dort beim MB Euskirchen und auch sehr hilfsbereit.
Die Dame am Telefon war Rechtspflegerin und sie wußte halt noch nichts genaues.
Sie sagte, es dauere sicherlich nicht mehr lange bis sie geschult würden.
Tja, ich denke, das ist nicht deren Schuld.

Das tut mir leid, aber nachvollziehen kann ich das trotzdem nicht. Eigene Weiterbildung ist hier gefragt. Ich muß mir die aktuelle Rechtsprechung auch ausfindig machen und sie umsetzen. Wenn die Dame nichts Genaues weiß, dann hat sie sich mit der Rechtsprechung auch nicht befasst. Allenfalls für technische Fragen bei der Umsetzung würde ich das bedingt gelten lassen.
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#28

23.05.2007, 08:43

13 :zustimm
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PeeDee
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#30

08.06.2007, 10:05

So, ich hab heute die Nachricht vom AG Hagen bekommen, dass der Mahnbescheid, bei dem die die Monierung geschickt hatten, mit der vollen Geschäftsgebühr erlassen wurde.

Hat also so geklappt mit dem Urteil an die Monierung tackern.

Allerdings finde ich, dass es im Gegensatz zu sonst länger gedauert hat.
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