Buchhaltung
Ich habe schon wieder eine Frage ..... wie buche ich Trinkgeld???? Habe eine Rechnung von 40,00 €, davon sind 5 € Trinkgeld, die 35 € buche ich normal mit Vorsteuer und die anderen 5 €???????? Brauch eure Hilfee bis Freitag!!!!!!!!!!!!! auch die Sache mit der Computermiete..... DANKE
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habt ihr nicht ein Sparschwein oder sowas??? Wir buchen das gar nicht, sondern es geht in unser Frühstückssparschein.......
Ansonsten hast du es richtig gesagt: 35 € Honorar nebst 19 bzw 16 %
Ansonsten hast du es richtig gesagt: 35 € Honorar nebst 19 bzw 16 %
Gruß aus dem Ruhrgebiet
- Pepsi
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Trinkgeld? ich dachte eher sie hat das ausgegeben? wenn dus eingenommen hast, würd ichs auch in die "Kaffeekasse" tun
wenn dus ausgegeben hast, würd ichs als Privatausgaben des Chefs buchen
wenn du so ein Konto "allgemeine Verwaltungskosten" hast, dann buche den Kopierer dahin, ansonsten weiß ich nicht
wenn dus ausgegeben hast, würd ichs als Privatausgaben des Chefs buchen
wenn du so ein Konto "allgemeine Verwaltungskosten" hast, dann buche den Kopierer dahin, ansonsten weiß ich nicht
Hello ihr Buchhaltungsasse
ich darf jetzt richtig buchen, also so richtig ... nicht nur vorkontieren
1.
Hab mal wieder Buchhaltungsprobleme... hab versehentlich ne falsche Rechnung ausgebucht, den Irrtum hab ich halt gemerkt, als der Rechungsbetrag bei uns einging. Dementsprechend hab ich den Rechnungsbetrag von 154,80 wieder eingebucht. Was ich allerdings nicht beachtet habe, dass die Rechnung inkl. 12 € Versendungspauschale war. Jetzt hat mir das Programm den gesamten Betrag quasi kompl. als Gebühr gebucht (130,08 auf Gebühren und 24,72 auf UST). Richtig ist aber: 120 Gebühren, 22,80 UST und 12,00 Aktenversendungspauschale. Wie buche ich das jetzt am besten um, dass alles korrekt ist?????????
2.
Zum Thema Aktenversendungspauschale: Die ist bei uns manchmal noch gar nicht eingebucht und wenn dann der Rechnungsbetrag + die Aktenversendungspauschale eingeht, hab ich dann ein Haben für den Mandanten auf’m Konto. Die mus ich also wohl vorher einbuchen oder?
3.
Meine vorerst letzte Frage.) Hab eine Auslage in durchlaufende Posten gebucht (1500), weil ich nicht wusste zu welcher Akte es gehöret, weil nix abgeben war. Wie buch ich das jetzt aus der 1500 wieder raus in die richtige Akte??????
Kennt von eucht jemand gute Literatur zur Buchführung in der Kanzlei... würde mir bestimmt sehr helfen.
DANKE!!!!!
ich darf jetzt richtig buchen, also so richtig ... nicht nur vorkontieren
1.
Hab mal wieder Buchhaltungsprobleme... hab versehentlich ne falsche Rechnung ausgebucht, den Irrtum hab ich halt gemerkt, als der Rechungsbetrag bei uns einging. Dementsprechend hab ich den Rechnungsbetrag von 154,80 wieder eingebucht. Was ich allerdings nicht beachtet habe, dass die Rechnung inkl. 12 € Versendungspauschale war. Jetzt hat mir das Programm den gesamten Betrag quasi kompl. als Gebühr gebucht (130,08 auf Gebühren und 24,72 auf UST). Richtig ist aber: 120 Gebühren, 22,80 UST und 12,00 Aktenversendungspauschale. Wie buche ich das jetzt am besten um, dass alles korrekt ist?????????
2.
Zum Thema Aktenversendungspauschale: Die ist bei uns manchmal noch gar nicht eingebucht und wenn dann der Rechnungsbetrag + die Aktenversendungspauschale eingeht, hab ich dann ein Haben für den Mandanten auf’m Konto. Die mus ich also wohl vorher einbuchen oder?
3.
Meine vorerst letzte Frage.) Hab eine Auslage in durchlaufende Posten gebucht (1500), weil ich nicht wusste zu welcher Akte es gehöret, weil nix abgeben war. Wie buch ich das jetzt aus der 1500 wieder raus in die richtige Akte??????
Kennt von eucht jemand gute Literatur zur Buchführung in der Kanzlei... würde mir bestimmt sehr helfen.
DANKE!!!!!
- Pepsi
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zu 1.: also da stornieren ja nicht mehr gemacht werden soll, musst du die gesamte Rg stornieren und neu buchen (per Hand, da die Stornierung ja falsch war) und dann halt den Rg Betrag inkl MwSt.. wie hast du die 12 € storniert? hast du Abschreibung Auslagen gemacht oder wie?
zu 2.: kannst auch hinterher einbuchen
zu 3.: Korrekturbuchung (oder wie das gleich noch hieß) halt die Buchung in 1500 "stornieren" und dann mit dem entsprechenden Datum neu buchen
zur Buchfrage kann ich dir nicht helfen und glaube auch nicht, dass dir irgendwas hilft, weil eigentlich bei RA Micro alles so einfach ist, dass du nur wissen musst, welches Konto du bebuchen musst
zu 2.: kannst auch hinterher einbuchen
zu 3.: Korrekturbuchung (oder wie das gleich noch hieß) halt die Buchung in 1500 "stornieren" und dann mit dem entsprechenden Datum neu buchen
zur Buchfrage kann ich dir nicht helfen und glaube auch nicht, dass dir irgendwas hilft, weil eigentlich bei RA Micro alles so einfach ist, dass du nur wissen musst, welches Konto du bebuchen musst
Also ich würde sagen, dass dies Kosten sind die der Mandant erstatten muss. Ich würde die Kopiekosten erstmal bei durchlaufende Posten im Ausgang buchen und die Rechnung dem Mandanten übersenden mit der Bitte die Kosten zurückzuerstatten und bei Eingang der Zahlung dies natürlich dann im Eingang bei durchlaufende Posten buchen und so ist das Konto wieder auf 0.
Mit dem Computer ist es so, dass es drauf ankommt wie viel dieser gekostet hat. Wenn er unter 410,00 EUR gekostet hat dann GWG und darüber Praxisausstattung.
Das Leihgerät für den Kopierer würde ich bei Rep. und Instandhaltung buchen.
Ich hoffe das alles was ich jetzt geschrieben habe richtig ist. Ich bin halt auch noch Anfänger!!!
Mit dem Computer ist es so, dass es drauf ankommt wie viel dieser gekostet hat. Wenn er unter 410,00 EUR gekostet hat dann GWG und darüber Praxisausstattung.
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Ich hoffe das alles was ich jetzt geschrieben habe richtig ist. Ich bin halt auch noch Anfänger!!!
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wieso durchlaufende Posten?? das wird ganz normal im Aktenkonto bei Auslagen gebucht..
bei den anderen beiden Sachen kommt es halt darauf an, was sie für Konten hat..
bei den anderen beiden Sachen kommt es halt darauf an, was sie für Konten hat..
- j3NN
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Pepsi, ich glaube meinschnuller04 ist bei der ersten Frage von Knuti mit dem Computer und der KOpiekosten (aller erster Beitrag dieses Threads)
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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