Buchhaltung

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Knuti
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#1

15.05.2007, 00:03

Sagt mal, wo und wie buche ich es, wenn ich an den Gegenanwalt Kopierkosten erstatten muss, weil der mir halt nur ein Schriftstück oder Belege übersendet, wenn ich ihm die Kopiekosten gezahlt habe ??????? ist das dann auch umsatzsteuerrelevant?

Wo buche ich einen neuen Computer hin???? Büroausstattung????

DAnke schon mal :wink:
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j3NN
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#2

15.05.2007, 05:24

Kopierkosten des Gegenanwalts werden auf Honorar und Vorsteuer gebucht, der neue PC in Praxisausstattung und Vorsteuer. Ich nehme an, du brauchst es für die Schule ?!
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Andreas

#3

15.05.2007, 08:47

Das sehe ich jetzt aber etwas anders (wenn ich davon ausgehe, daß wir hier von der RA-Micro-Finanzbuchhaltung sprechen).

Wenn dem Gegner-RA Kopiekosten zu erstatten sind, handelt es sich m.M.n. um aktenbezogene Auslagen, die für den Mandanten getätigt werden.

Daher ist das umsatzsteuerrechtlich in der Praxis irrelevant, weil es ein durchlaufender Posten ist, der später von irgendjemandem erstattet wird.

Was das mit Honorar zu tun hat, ist für mich auch nicht ersichtlich.

Oder liege ich jetzt ganz falsch ? Ein paar mehr Infos wären hilfreich.

BTW, sollte es so sein, daß Knuti tatsächlich die Buchhaltung macht:

Ich finde es komisch, daß man eine Azubi die Buchhaltung machen läßt. Nix gegen dein Fachwissen, Knuti, aber machst du echt schon die ganze Buchhaltung über RA-Micro :nachdenk
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#4

15.05.2007, 08:49

@Andreas: nun sei mal nicht so, ich durfte (frisch ins 3. Jahre gekommen) die ganze Buchhaltung über RA Micro alleine machen..
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j3NN
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#5

15.05.2007, 19:20

Sorry Andreas, war um die Zeit noch bissel müde ;) hast natürlich recht ... hab mich da ziemlich getäuscht ;) Klar sinds Auslagen, bzw. vorgelegte Kosten
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#6

15.05.2007, 19:22

achja, vorgelegte Kosten, wie niedlich der Ausdruck auser Schule hihi
Knuti
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#7

16.05.2007, 01:04

Andreas: Das mit der Buchhaltung ist so, dass ich sämtliche Buchungen vorkontieren muss, damit ich das auch perfekt lerne... find ich von meiner Kanzlei eigentlich supi, aber muss halt alles selber rausfinden und sehen, wie man was wo hinbucht; die richtigen Buchungen macht dann die Angestellte alias Drachen :evil: ... wenn ich mal ne Frage hab (ist ja logisch oft der Fall), zischt die wie ne Schlange :twisted: . Naja, ich denk manchmal, die ist einfach zu faul und lässt es deswegen so machen, mein positiver Lerneffekt dabei ist wohl eher nützlicher Abfall für mich. :roll:

Deswegen ihr Lieben, bin ich auf eure supi Tipps und Ratschläge angewiesen und ich DANKE euch dafür. :D

So damit es nicht langweilig wird, wie und wo verbuche ich die Miete für einen Kopierer (unser war kaputt und zur Reparatur), deswegen ein Leihgerät?
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#8

16.05.2007, 08:04

sowas ist schwierig zu beantworten, da man nicht weiß welche Konten ihr habt..

hm schwierig zu sagen.. als erstes fällt mir Büromaterial ein, aber das passt nicht so wirklich.. Raumkosten auch net..
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#9

16.05.2007, 19:52

Mein Schulkonto ... im zweifelsfall alles auf Allgemeine Verwaltungskosten ;)
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#10

16.05.2007, 19:55

Knuti hat geschrieben:Sagt mal, wo und wie buche ich es, wenn ich an den Gegenanwalt Kopierkosten erstatten muss, weil der mir halt nur ein Schriftstück oder Belege übersendet, wenn ich ihm die Kopiekosten gezahlt habe ??????? ist das dann auch umsatzsteuerrelevant?

Wo buche ich einen neuen Computer hin???? Büroausstattung????

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Die Kopierkosten, wie schon gesagt wurde als vorgelegte Kosten und Vorsteuern und der PC in Praxisausstattung und Vorsteuer.
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