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Praktikanten Urlaub

Verfasst: 09.11.2012, 11:59
von Michaela1986
Hallo Ihr Lieben,

vielleicht könnt ihr mir mit dieser Angelegenheit weiterhelfen. Unsere Jahrespraktikantin kommt dreimal die Woche in die Kanzlei und zweimal die Woche ist sie in der Schule. Wenn Sie nun in den Schulferien Urlaub nimmt, muss sie dann lediglich die drei Tage nehmen, in denen Sie in der Kanzlei wäre, oder die kompletten fünf Tage wie wir auch?

Habe bisher leider nichts eindeutiges dazu gefunden.

Vielen Dank

Re: Praktikanten Urlaub

Verfasst: 09.11.2012, 12:20
von Snoops
Hallo,

es kommt darauf an, wie ihr Urlaubsanspruch aussieht. Jemand, der nur drei Tage in der Woche arbeitet, hat ja einen anderen Urlaubsanspruch als jemand, der fünf Tage in der Woche arbeitet.

Wenn ihr Praktikantenvertrag bzw. der darin enthaltene Urlaubsanspruch auf Basis einer 3-Tage-Woche vereinbart ist, dann muss sie auch nur für diese drei Tage Urlaub einreichen und nicht für die ganze Woche.

Ich hoffe, dass ist nicht so umständlich formuliert. Ich kann es im Moment aber nicht besser erklären. Ich hoffe, du weißt trotzdem was ich meine. :lol:

Liebe Grüße