Verweisung JA oder NEIN?

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Soenny
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#1

01.08.2012, 11:29

Hallo zusammen :wink1

Wir sitzen hier vor einer Akte und wissen nicht genau was wir machen sollen :roll:

Wir haben Klage vor dem AG gegen einen ehem. Mandanten erhoben wegen Gebührenforderung.

Jetzt kommt der Gegner mit einer Widerklage (Schadensersatz pp.) und die Sache müßte eigentlich ans LG verwiesen werden.

Das wollen wir aber eigentlich gar nicht, wir würden die Sache gerne hier bei unserem AG belassen.

Was passiert, wenn wir der Verweisung nicht zustimmen? Abweisung UNSERER Klage kann doch nicht, weil Verweisung würde ja aus der Widerklage resultieren oder?

Hat das schon mal jemand gehabt?
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#2

01.08.2012, 11:36

Aber wenn ihr nicht zustimmt, müsst ich doch auch darlegen, warum das AG weiter zuständig ist. Wenn die Wertgrenze für das AG mit der Widerklage überschritten ist, habt ihr doch gar keine Handhabe gegen die Verweisung. :nachdenk
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#3

01.08.2012, 11:38

Sanny schau mal in § 506 ZPO. Danach hat sich das AG auf Antrag einer Partei für unzuständig zu erklären.
Liebe Grüße

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Soenny
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#4

01.08.2012, 11:39

Aber im Gesetz steht, daß nur auf Antrag verwiesen werden kann, § 506 ZPO.

Es ist ja auch schon verhandelt worden in der Sache, sonst hätte das AG von Amts wegen verweisen müssen, kann es so aber wohl nicht.
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#5

01.08.2012, 11:42

Hat denn die Gegenseite schon den Antrag auf Verweisung gestellt?
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#6

01.08.2012, 11:46

Noch nicht. Wir haben das auch eben erst über das Gerichtsfach bekommen. Die Gegenseite ist nicht anwaltlich vertreten.
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#7

01.08.2012, 11:50

Sanny, dann muss er doch erst mal rügen.
Liebe Grüße

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#8

01.08.2012, 11:50

Was? Die Widerklage oder den Hinweis des Gerichts, dass Verweisung beantragt werden sollte?
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#9

01.08.2012, 11:53

§ 506 ZPO Rn 5 Zöller 27. Auflage meint: "Wird der Verweisungsantrag nicht gestellt, erfolgt insoweit bei Verfahrensrüge Prozessabweisung durch Urteil des AG." Also insoweit würde ich der Verweisung zustimmen wollen.
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#10

01.08.2012, 11:57

Spielt hier nicht auch der § 5 ZPO mit rein ?

Also müsste nur verwiesen werden, wenn die Widerklage für sich alleine gesehen die Verweisung an ein anderes Gericht begründet?
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