Schriftstücke, die z. B. an das Gericht oder an Versicherungen gehen nicht. Dafür warte ich, bis der Chef unterschrieben hat. Fristverlängerungen kläre ich ggf. vorab per Telefon. Auf Bitten des Gerichtes habe ich diese auch schon einmal vorab per Fax im Auftrag verschickt. Das war aber sozuagen im "Notfall".
EMA unterschreibe ich auch nicht.
Kenntniszettel an Mandanten oder Fax-Vorblätter mit einer Abschrift habe ich während der Ausbildung im Auftrag unterschrieben.
Seitdem ich in ra-micro mit dem Übersendungszettel arbeite, füge ich eine bereits vom Chef "handgeschriebene" abgespeicherte Signatur ein.
Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte
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Nein! Niemals
Der RA bestätigt damit, das Schriftstück an einem bestimmten Datum zur Kenntnis genommen zu haben und damit werden auch Fristen u.U. in Gang gesetzt.
Der RA bestätigt damit, das Schriftstück an einem bestimmten Datum zur Kenntnis genommen zu haben und damit werden auch Fristen u.U. in Gang gesetzt.
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Mach ich nur wenn mein Chef nicht da ist und dann nur beim Amtsgericht mit i.A. davor. Landgericht lass ich immer von einem Anwalt unterschreiben.
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Ich würde das sogar groß und fett schreiben: NEIN! NIEMALS!Pepples hat geschrieben:Nein! Niemals
Der RA bestätigt damit, das Schriftstück an einem bestimmten Datum zur Kenntnis genommen zu haben und damit werden auch Fristen u.U. in Gang gesetzt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Du weißt schon, dass der - zuständige - Anwalt damit bestätigt, das Schriftstück persönlich zur Kenntnis genommen zu haben"mit dem Willen, den Inhalt gegen sich gelten zu lassen"? Wie um alles in der Welt willst Du das im Auftrag tun? Selbst ein anderer Anwalt kann das nicht ohne weiteres. Wenn der Anwalt nicht da ist, bleibt das - undatiert - liegen, bis er das Schriftstück gesehen hat, außer, er hat einen Vertreter nach § 53 BRAO. In § 14 BORA ist zwar die Rede davon, dass das EB unverzüglich zurückgesandt werden soll - aber wir wissen, was "unverzüglich" heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Und bei Nichtanwesenheit zögert der RA nicht schuldhaft.Anahid hat geschrieben:Mach ich nur wenn mein Chef nicht da ist und dann nur beim Amtsgericht mit i.A. davor. Landgericht lass ich immer von einem Anwalt unterschreiben.
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Ich weiß schon einiges und auch das, was Du schreibst. Aber ganz ehrlich verstehe ich Deine Aufregung nicht. Zum einen sollte sowas selbstverständlich mit dem Chef abgesprochen werden, zum anderen kommt es immer darauf an, was für eine Frist damit ausgelöst wird. Kommt eine Ladung, ändert es auch nichts daran, ob der Anwalt das EB morgen oder übermorgen unterzeichnet oder heute. Anweisung vom Chef: Dann unterschreiben Sie es. Ist doch ganz egal. ..... Hauptsache, er hat weniger Arbeit. Bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen etc. interessiert ihn die Frist eh nicht, da ich die überprüfe. Urteile kommt es auch nicht auf zwei oder drei Tage mehr an und wenn der länger als eine Woche fort ist, muss er ja eh einen Anwalt als Vertreter einsetzen. Wenn natürlich eine Schriftsatzfrist von zwei Wochen mit der Zustellung ausgelöst wird, dann lass ich das EB auch liegen, wenn er nicht da ist.
Von daher.....alles gut. Zustellungen von Anwalt zu Anwalt unterschreibe ich grundsätzlich nicht. Aber bei dem Rest versteh ich ehrlich gesagt Deine großen Augen nicht.
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In kurzen Worten - es ist rechtlich komplett falsch, und da ist es völlig wurscht, was für eine Frist ausgelöst wird. Auf die Anweisung würde ich pfeifen - habe ich auch schon oft genug gemacht.Du hast keine EBs zu unterschreiben. Und als Fachwirtin müsstest Du das auch wissen.Anahid hat geschrieben:Ich weiß schon einiges und auch das, was Du schreibst. Aber ganz ehrlich verstehe ich Deine Aufregung nicht. Zum einen sollte sowas selbstverständlich mit dem Chef abgesprochen werden, zum anderen kommt es immer darauf an, was für eine Frist damit ausgelöst wird. Kommt eine Ladung, ändert es auch nichts daran, ob der Anwalt das EB morgen oder übermorgen unterzeichnet oder heute. Anweisung vom Chef: Dann unterschreiben Sie es. Ist doch ganz egal. ..... Hauptsache, er hat weniger Arbeit. Bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen etc. interessiert ihn die Frist eh nicht, da ich die überprüfe. Urteile kommt es auch nicht auf zwei oder drei Tage mehr an und wenn der länger als eine Woche fort ist, muss er ja eh einen Anwalt als Vertreter einsetzen. Wenn natürlich eine Schriftsatzfrist von zwei Wochen mit der Zustellung ausgelöst wird, dann lass ich das EB auch liegen, wenn er nicht da ist.
Von daher.....alles gut. Zustellungen von Anwalt zu Anwalt unterschreibe ich grundsätzlich nicht. Aber bei dem Rest versteh ich ehrlich gesagt Deine großen Augen nicht.
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Darauf antworte ich gar nicht.skugga hat geschrieben:Und als Fachwirtin müsstest Du das auch wissen.
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qed.Anahid hat geschrieben:Darauf antworte ich gar nicht.skugga hat geschrieben:Und als Fachwirtin müsstest Du das auch wissen.
Es hilft hier mit Sicherheit denen nicht, die was nicht wissen oder sich - siehe die obige Frage - unsicher sind, wenn Beiträge geschrieben werden, die sie nicht nur nicht weniger unsicher machen, sondern sie völlig auf die falsche Fährte führen. Ich finde Deinen Umgang mit einem Hinweis darauf, wie es richtig ist, borniert und mehr noch: unfair gegenüber anderen, die es richtig machen wollen.
Und damit habe ich auch fertig.
Zuletzt geändert von skugga am 08.05.2017, 22:15, insgesamt 1-mal geändert.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.