Kopie der Akte für gegn. Versicherung

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Sabinchen0900
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#1

03.05.2012, 17:18

Ich habe hier eine Sache, wo ich mal kurz einen Hinweis bei der Abrrechnung bräuchte. Es ist eine Verkehrsunfallgeschichte, wo wir den Geschädigten vertreten. Akteneinsicht beantragt und Forderng gegenüber der gegn. HP-Versicherung geltend gemacht.
Jetzt forderte die Versicherung von uns eine Kopie der Akte mit Bildern und allem pipapo.
Ich soll das der Versicherung in Rechnung stellen, komme aber mit dem RVG nicht klar. Gibt es da irgendwo eine Pauschale oder s.ä. ? Oder dürfen wir lediglich die 0,50 € je Seite berechnen? Das wäre ziemlich merkwürdig, weil unserer Mandantin die AKteneinsicht 12,00 € gekostet hat und wir lediglich 5,50 € (11 Seiten) weiterberechnen dürfen.
VG Sabine
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#2

03.05.2012, 17:20

Bitte die Suchfunktion nutzen, die Frage wurde schon oft gestellt und beantwortet.
Sabinchen0900
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#3

03.05.2012, 17:27

Danke, wenn ich nicht schon bis zur 27. Seite der Suchergebnisse nach "Akte" gefahndet hätte, hätte ich nicht gefragt.
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Soenny
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#4

03.05.2012, 17:30

30 € Pauschale für die Aktenübersendung zzgl. Kopien, zzgl. der 12 € Kosten und zzgl. der Auslagenpauschale und ab damit ;)
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#5

03.05.2012, 17:34

Ahhh, vielen Dank. Ich habe gerade im Forum noch das von Liesel gefunden:

"Wollte die gegnerische Versicherung denn die Akte haben? Dafür könntest du die abrechnen:

Vergütungsvereinbarung für Aktenauszug § 4 RVG, §§ 611, 612 BGB 26,00 EUR
zuzügl. AE-Gebühr
zuzügl. Kopiekosten
zuzügl. MwSt"

Ist ja im Prinzip dasselbe, nur 4,00 Euronen mehr. :thx
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#6

03.05.2012, 17:35

Nee, da fehlt die Auslagenpauschale ;) Ich setze die immer an und bis jetzt habe ich die auch bekommen, wenn gekürzt wird, dann von 30 € auf die angeblich vereinbarten 26 €, wobei es eine Vereinbarung gar nicht gibt.
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#7

03.05.2012, 17:36

Und dran denken, daß auf die 12 € auch MwSt. kommt ;)
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#8

03.05.2012, 18:30

Sabinchen0900 hat geschrieben:Danke, wenn ich nicht schon bis zur 27. Seite der Suchergebnisse nach "Akte" gefahndet hätte, hätte ich nicht gefragt.
Das stand aber nicht dabei. Manchmal hat man ja auch einfach nicht den richtigen Begriff parat. Such mal nach Aktenauszug. :wink: Ich rechnen übrigens auch immer 30 EUR ab.
Ulili
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#9

04.05.2012, 08:21

Mir haben Sie die Auslagenpauschale neulich abgezogen, aber auch das erste Mal, sonst habe ich die immer bekommen. Wie macht ihr das, geht ihr dann der Sache nach und "besteht" darauf? Wir haben die Sache dann gut sein lassen.
Refa80
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#10

04.05.2012, 08:29

Wenn die 12,00 € nicht bezahlt werden, lassen wir es gut sein. Ist bei uns aber sehr selten, daß diese abgesetzt werden.
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