Strafrecht - Schiedsstelle

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Bambi

#1

17.04.2007, 12:17

Hallo Liebe Strafrechtsexpertinnen/en!

Ich hab' da mal ne Frage.. Wie kommt man vor ne Schiedsstelle? Nen Kumpel hat mich gefragt aber ich hab keine Ahnung..

Er hat da nen Problem und würde das am liebsten vor nem Schlichter klären. Er is der Gute und im Recht. Aber Ihr wisst ja wie das ist - Recht haben und Recht kriegen..

Hintergrund:
Ne Freundin - sie war auch im Recht, hat aber übertrieben - musste mal vor ne Schiedsstelle. Der Typ ist voll ausgeflippt. Er wollte sie "fertig machen" aber vor der Schiedsstelle wurde gesagt, sie solle 20,- zahlen und gut is. Kein Verfahren mehr möglich.

Daran hat sich mein Kumpel erinnert und das wäre für ihn optimal.

Mir ist bewusst, wie komisch das klingt. Fragt einfach nach Einzelheiten. Aber der gesamte Sachverhalt hätte nen bißchen erdrückend gewirkt.

Vielen lieben Dank und Liebe Grüße, Bambi
Bambi

#2

17.04.2007, 12:18

P.s.
Das spielt vielleicht doch noch ne Rolle. Er hat Anzeige (versuchte KV, Beleidung, Bedrohung) erstattet und Aussage gemacht. Der andere hat sich aber nun nen Anwalt genommen und fühlt sich sondertoll.
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PeeDee
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#3

17.04.2007, 12:24

Ich glaub, das ich von Land zu Land unterschiedlich.
Bei uns in NRW ist das so, dass man einen Schlichtungsantrag bei einem für den BEzirk zuständigen Schlichter (bei uns auch ein RA der als Schlichtungsstelle eingetragen ist) stellt.
Der Schlichter macht dann Termin usw...
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MrBoogie
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#4

17.04.2007, 12:26

hey solche sachen kenn ich nur zu gut. ich weis ja nicht was sein ziel ist vor der schiedsstelle? der andere hat wohl ne forderung und er meint, die ist so nicht berechtigt? richtig?

wenn ja, dann würde ich abwarten bis da was vom anwalt kommt oder sogar die klage und sich dann vertreten lassen. ne schiedsstelle kannst du zwar einschalten, aber bringt nur in wenigen fällen was.

bei uns gibts da einen verein für jugendliche. der setzt sich dann mit den leuten in verbindung und macht einen termin aus zur aussprache. man muss sich dort nicht einigen. kann es aber. die einigung dort ist dann bindend. außer die einigung würde nicht erfüllt werden.

am besten fragst du da mal bei der staatsanwaltschaft nach, die können dir dann genau sagen, wer sowas in deinem/seinem bereich macht.

gruß
christian
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Gast

#5

17.04.2007, 12:30

Meines Erachtens ist es so, dass, wenn das öffentliche Interesse für die Staatsanwaltschaft für eine Anklage fehlt, verweist es den Betroffenen auf das Privatklageverfahren. Dazu ist es aber immer notwendig, vorher vor der Schiedstelle ein Schlichtungsverfahren versucht zu haben. Die Schlichtungstellen wissen die Amtsgerichte mit Adressen. Dort muss man sein Problem vortragen. Dann kommt es zu einem Termin, wo alle anwesend sind. Meist sollen dann Vergleiche ausgehandelt werden. Kommt es zu keiner Einigung, muss man den Weg der Privatklage beschreiten.

L.G. Schlaubi
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Curry
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#6

17.04.2007, 12:43

Ich denke dasselbe wie Schlaubi. Ich dachte ich hätte auch mal sowas gehört.
Curry

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Bambi

#7

17.04.2007, 12:53

Hmm... Ehe die Staatsanwaltschaft (in Berlin) so weit ist, ist Pflaumpfingsten..

Also es ist so, dass er ne Forderung hat. Der andere wollte ihm die Kohle nicht wiedergeben, als er bei dem vor der Tür stand, ist der Penner mit nem Messer auf ihn los. Anschließend Drohungen + Beleidigungen per SMS. Mein KUmpel musste der Polizei schriftlich bestätigen, dass er die SMS nicht löscht. Der Penner hat sich nun nen Anwalt genommen und meint, er könne meinen Kumpel "fertig machen". Deshalb will er lieber zur Schiedsstelle..

Ich bin ja auch der Meinung, erst mal drauf ankommen lassen. Immerhin ist das Behaupten einer Straftat auch ne Straftat und wenn's vor'n Kadi geht, isses Prozessbetrug. Und was will der Penner schon für Geschichten erfinden? Die können ja nur haarsträubend sein..
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