Pflicht, auf PKH hinzuweisen

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PeeDee
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#11

17.04.2007, 10:56

Oh ja, und den RVG-Kommentar nicht vergessen...
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


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Curry
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#12

17.04.2007, 11:00

Steht auch irgendwo, dass der RA das Mandat ablehnen kann, wenn der Mandant PKH möchte?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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PeeDee
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#13

17.04.2007, 11:21

Ich denke schon, dass er das kann und ich glaube auch das steht irgendwo, mal schauen...
Zumindest bevor er beigeordnet wurde oder z.B. als Pflichtverteidiger bestellt.
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GabiP.
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#14

17.04.2007, 11:29

§ 44 BRAO, wobei die §§ 48, 49 und 49 a BRAO zu beachten sind!

Er kann (bis auf die Beratungshilfesachen) sofort ablehnen, später nur noch aus wichtigem Grund, so versteh ich das zumindest.
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Grübchen
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#15

17.04.2007, 12:48

Super Peedee!!!

@Schneeflocke: Wir haben hier ja kein FamR aber gaaaaanz viel ArbR. PKH ist bei uns auch an der Tagesordnung. Denke auch immer ist sichere Kohle. Obwohl der Rest unserer Mandantschaft verdient dann sehr gut und die zahlen locker oder haben ne RSV. Aber weniger ist das alle MAle geworden.
LG Grübchen
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Pepsi
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#16

17.04.2007, 12:58

also grundsätzlich kann der RA doch Mandate ablehnen, aus welchem Grund auch immer..

von daher sehe ich das als Geschäft ohne Auftrag.. der Mdt hat ja keinen Auftrag gegeben ohne PKH tätig zu werden, also muss er das auch nicht bezahlen
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