zustellungsfähige Adressse

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Sevi83
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#1

16.04.2007, 16:21

Brauche dringend Hilfe!
Folgendes: Angelegenheit wegen Scheidung,
Ehefrau unseres Mandanten unbekannt verzogen, hat sich zuletzt in Dil. aufgehalten. Wir haben letzte Woche eine Einwohnermeldeamtsanfrage getätigt, Frau ist in Dil. nicht gemeldet. Danach habe ich beim AG Dil. angerufen und nachgefragt, ob eine öffentliche Zustellung des Scheidungsantrages in Frage käme, man teilte mir mit, dass das nicht geht, da ja die Frau dort nicht mehr gemeldet ist und dadurch das AG Dil. nicht mehr zuständig sei.
Ich habe keine ladungsfähige Anschrift der Ehefrau. Welche Möglichkeiten habe ich denn noch?
Gast

#2

16.04.2007, 16:23

Wenn sie sich nie von der Ehewohnung umgemeldet hat, könnte man dies doch als zustellfähige Anschrift nehmen. Dann nimmt eben der Ehemann die Post für sich und seine Frau entgegen.

Ansonsten leider k.A.

L.G. Schlaubi
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leilani
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#3

16.04.2007, 16:31

Und Euer Mandant weiß absolut nicht, wo seine Noch-Ehefrau abgeblieben ist? Und aus der Familie auch niemand? Kann ich mir gar nicht vorstellen? Vielleicht ist sie bei Ihren Eltern (Schwiegereltern von Mdt) "untergetaucht"? Das hatten wir mal...

Vielleicht kannst Du Ihren Namens sonst mal googeln. Manchmal bringt das was...

leilani
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Sevi83
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#4

16.04.2007, 16:42

die eheliche Wohnung war damals in Augs. Die Ehefrau ist danach ausgezogen. Mann weiss nicht wo sie wohnt, hat nur mal so nebenbei mitbekommen, dass sich sich in dil. aufhält. Aber mehr kann er dazu leider auch nicht sagen. Kinder sind nicht vorhanden, und komisch dass auch keine Verwandte da sind.. Deswegen weiß ich absolut nicht was ich da machen kann!
Gast

#5

16.04.2007, 16:47

das Gericht muss ja auch irgendwohin mal zustellen .... zahlt der Ehemann denn keinen Getrenntlebend-Unterhalt???

Ist die Noch-Ehefrau vielleicht anwaltlich vertreten??? Wahrscheinlich nicht ..... komischer Fall
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wifey
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#6

16.04.2007, 17:14

ich würds wirklich mal mit dem "Vorname Nachname"-Gedöns bei google probieren
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#7

16.04.2007, 17:19

öffentliche Bekanntmachung geht schon, verstehe nicht, warum das AG nicht mehr zuständig sein soll..
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NORTHERN DINO
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#8

16.04.2007, 17:47

Wenn schon das EMA dil. keine Registrierung hat, was ist denn dann mit dem EMA Augs.? Ist die Frau dort v.A.w. abgemeldet worden? Schon eine Postanfrage in beiden Städten versucht? Wenn die Frau angeblich nie in Dil. gewohnt hat, was ist mit der Zuständigkeit des AG Augs.?
Schon merkwürdig, dass niemand etwas wissen soll...
~ Grüßle ~
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#9

16.04.2007, 18:27

Wobei ich mir jetzt gerade die Frage stelle, ob man sich überhaupt scheiden lassen kann, wenn der Ehepartner nicht zustimmen kann, weil er gar nichts vom Scheidungsantrag weiß.

Bei Forderungen etc. sehe ich ja noch ein, dass man alles öffentlich zustellen kann, Klage, Urteil etc.

Aber eine Scheidung???
Dodo1706
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#10

16.04.2007, 20:06

Ich weiß nur, dass Ladungen im Scheidungsverfahren öffentlich zugestellt werden dürfen... war § 612 Abs. 2 oder 3 oder so ZPO.
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