Aufgaben einer Rechtsanwaltsfachangestellten etc.

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Problemkind
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#1

28.02.2012, 20:28

Hallo,

muss mich mal auskotzen.

Was gehört zu den üblichen Aufgaben einer Refa? Sollte sie auch Anträge formulieren können?
D.h. Klageerweiterung durch die Gegenseite, der Anwalt sagt der Refa, sie solle beantragen, die Klage abzuweisen. Das tut diese dann auch. Dann meckert der Anwalt und sagt, es müsste heißen, den Antrag zu Ziffer 2 abzuweisen.

Wisst ihr was ich meine? Woher weiß man sowas? Ich bin mir bei solchen Formulierungen immer ziemlich unsicher. Ist das nicht Anwaltssache? Muss die Refa dann in das Prozessformularbuch schauen?

Wie macht Ihr das im Büro?

Passieren Euch auch manchmal Fehler? Blöde Frage, wahrscheinlich schon. Mir wird dann immer gesagt, dass das nicht passieren darf. Ich fühle mich dann, als hätte ich jemanden umgebracht.

Könnt Ihr auf Anhieb alle Fragen die Euer Chef stellt beantworten? Bezüglich RVG und ZV? Muss man immer alles wissen??

ich habe im Moment solche Selbstzweifel! Bin ich zu blöd für diesen Job oder wird von mir einfach nur sehr viel verlangt?

:-(
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Ernie

#2

28.02.2012, 20:46

Zu blöd für den Job bist Du bestimmt nicht!!! :blumen
Wie lange bist Du bereits ausgelernt? Wie lange arbeitest Du bereits mit Deinem Chef zusammen?
Problemkind
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#3

28.02.2012, 20:54

Ich arbeite in der Kanzlei 1 1/2 Jahre. Dazu muss ich sagen, dass es dem Rechtsanwalt eher wenige wirklich Recht machen können. Das ist also allgemein bekannt.

Meine Prüfung hatte ich 2005, dann hatte ich ziemlich Pech mit meinem ersten Job, danach war ich ein Jahr krankgeschrieben. Ist mir ziemlich auf die Psyche gegangen. Nach dem Jahr habe ich als Teilzeitkraft gearbeitet. Das war ein völlig anderes Arbeiten als jetzt. Jetzt ist es ne andere Stadt, in der die Uhren anders ticken, sagt man so schön.

Ich kann auch niemanden direkt fragen, weil meine Kollegen eher was anderes machen. Insolvenzsachen.

Ist es nun Anwaltssache, die Anträge zu formulieren? Ich entdecke öfters mal Lücken bei mir. Die Sachen habe ich dann theoretisch irgendwann mal gelesen, aber habe sie dann noch nicht angewandt. Wisst ihr was ich meine?
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LuzZi
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#4

28.02.2012, 21:31

Ich bin der Meinung, dass man als ReFa es schon drauf haben sollte, zumindest die einfachsten Anträge zu formulieren. Manchmal sind die doch etwas verwurschtelt, das ist dann Chefsache, wenn doch etwas mehr dran hängt. Aber erwarten kann man m. E., dass eine ReFa es schafft, einen Klagabweisungsantrag zu stellen.

Es gibt Anträge, die kann nur Chef stellen, so ist das bei uns zumindest. Ich weiß nicht alles, hab schließlich auch kein Jura studiert, dazu ist ja dann der Anwalt da. Man muss nicht alles wissen, aber man kann sich zumindest die grundlegensten Dinge aneignen wenn man möchte.

Wo genau ist denn dein Problem?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Jupp03/11

#5

28.02.2012, 21:45

Einen Klageabweisungsantrag kann das PK stellen.
Problemkind
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#6

28.02.2012, 22:09

Der Sachverhalt:
Es ist ein Schreiben der Gegenseite gekommen. Diese hat dem Gericht etwas geschrieben und ganz am Schluss die Klage erweitert um einen Antrag.

Ich habe wie vorher auch schon, als die Klage einging, beantragt, diese abzuweisen.

Dass ich, nachdem die Gegenseite die Klage erweitert, schreiben muss: wird beantragt, den Klageantrag Ziffer 2 abzuweisen, schreiben muss, wusste ich nicht. Ich habe geschrieben:

Beziehen wir uns auf die Klageerweiterung und beantragen, diese abzuweisen.

Solche Kleinigkeiten halt.
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#7

28.02.2012, 22:17

Wie ist das denn bei Euch? Wenn ein Schriftsatz von der Gegenseite kommt? Denkt Ihr Euch da - ach, da könnte ich mal Klageabweisung beantragen -?? Das entscheiden wir doch nicht selbstständig.

Mir wird es ja noch nicht mal verfügt, nein, die Akte landet wieder auf meinem Tisch und zwischen Tür und Angel wird mir gesagt, bitte Klageabweisung beantragen. Liegt es nun an mir?
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#8

28.02.2012, 23:33

Allerdings wird das bei uns zunächst mal selbständig entschieden. Das geht schon mit der Post los: Ich entscheide zunächst selbst, ob ein Posteingang derart wichtig ist, dass der RA sich überhaupt damit rumschlagen muss. Andererseits nehme ich mir den "Kram", also GV-Post, sowieso alle ZV-Sachen, usw. "Meine" Post sieht bei mir der RA quasi erst bei Vorlage der U-Mappe am Abend. Das ist Arbeitserleichterung für den RA und eben einer von tausend feinen Unterschieden zwischen einem ordentlichen RAFA und einem Aushilfsjobber.

Anträge zu stellen ist m. E. in erster Linie Sache des RA. Aber bei dem genannten Sachverhalt sollte man durchaus auch in der Lage sein, einen solchen Antrag selbständig und richtig zu formulieren. Allerdings ist ein Murren des RA in dem Fall, dass der Fall für die Mitarbeiterin zum ersten Mal so eingetreten ist, unberechtigt. Jetzt, allerspätestens aber beim dritten Mal, sollte es aber sitzen mit dem Abweisungsantrag auf eine Klageerweiterung, sofern zu dem Antrag keine weitere Begründung erforderlich ist.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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#9

29.02.2012, 07:24

Also bei uns ist es beispielsweise so, dass mein Anwalt sämtliche Post bekommt (will er so).

Bei den meisten Posteingängen steht aber dann auch nur noch mein Kürzel drauf und ich bearbeite die Angelegenheiten, gerade was ZV, etc. angeht. Oder er schreibt einfach nur "vorbereiten" drauf. Ob er sich die Post, gerade was ZV angeht, wirklich anschaut, steht auf einem anderen Blatt. :mrgreen:

Ich zu meinem Teil finde deinen Antrag, so wie du ihn geschrieben hast in Ordnung. Man hätte vielleicht schreiben können "Beziehen wir uns auf die Klageerweiterung Ziffer 2 und beantragen, diese abzuweisen."
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#10

29.02.2012, 10:18

Die Post bekomme ich auch zuerst vorgelegt. Ich entscheide auch, was ich vorlege und was nicht. Da gehört aber ein Schriftsatz der Gegenseite an das Gericht definitiv dazu! Ich kann mir kaum vorstellen, dass hier jemand beurteilen kann, ob ein Antrag abzuweisen ist oder nicht.

ZV-Sachen bearbeite ich auch selber. Da lege ich die von mir bearbeiteten Sachen auch lediglich zur Unterschrift vor.
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