Zustellung - wie weiter?

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Kanzleihund
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#1

31.01.2012, 13:00

Ich komme mit der Zustellung eines Prozesskostenantrags nicht weiter.

Tschechische Mitbürgerin, die ehemals Einzelunternehmerin war, verleugnet ihren ständigen Aufenthalt in Bayern und besteht darauf, dass ihre ladungsfähige Adresse in der tschechischen Republik liegt. Zustellung in der tschechischen Republik ist gescheitert. Gescheitert ist auch die Zustellung in den Geschäftsräumen, weil die Schuldnerin nun nur noch Geschäftsführerin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, die Ansprüche aber noch ihr ehemaliges Einzelunternehmen betreffen. Wie nun weiter. Ist eine öffentliche Zustellung bei Personen, die darauf bestehen, im Ausland zu wohnen, möglich?
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Tigra
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#2

31.01.2012, 13:12

hast du schon mal ne supercheck-anfrage mit den deutschen bzw. tschechischen daten gemacht bzw. mal im i-net recherchiert. Vielleicht ist sie im telefonbuch eingetragen?!
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#3

31.01.2012, 13:12

hast du schon mal ne supercheck-anfrage mit den deutschen bzw. tschechischen daten gemacht bzw. mal im i-net recherchiert. Vielleicht ist sie im telefonbuch eingetragen?!
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#4

31.01.2012, 13:18

Ist supercheck das neue Teil von RAM?
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#5

31.01.2012, 14:43

keine ahnung ich arbeite mit phantasy hier der link: http://www.supercheck.de/" target="blank
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#6

31.01.2012, 15:40

Wenn die Partei darauf besteht, sie sei ausschließlich im Ausland zu erreichen, dann ist das nach m.A. für die Beantragung der öffentlichen Zustellung mehr als mager. Da muss schon mehr kommen, dass die Erreichbarkeit objektiv unmöglich ist. Naben EMA und Postanfrage gibt es OLG, die verlangen sogar z.B. die Einschaltung einer Detektei.
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Jupp03/11

#7

31.01.2012, 15:58

Es sollte zunächst einmal angegeben werden, warum die Zustellung im Ausland gescheitert ist. Welcher konkrete Antrag soll zugestellt werden? Da die Schuldnerin Geschäftsführerin einer GmbH ist, welche Anschrift steht in der entsprechenden HR-Anmeldung? Dieses ist telef. beim HR zu erfragen.
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#8

31.01.2012, 16:02

@ 13 + Jupp:

Das Gericht hat mir mitgeteilt, dass die tschechischen Stellen den Rückschein nicht zurück senden. Zugestellt werden soll Klageschrift + PKH-Antrag.

Auf die Idee mit dem Handelsregister bin ich gar nicht gekommen, werde ich morgen gleich nachholen. Nach 12.00 Uhr sind unsere Gerichte nicht mehr telefonisch erreichbar.
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Jupp03/11

#9

31.01.2012, 17:35

Vielleicht hilft dieses grundsätzlich weiter, aus dem Rechtspfleger Auslandssachen

Thema: Zustellung durch Aufgabe zur Post gem. BGH nicht mehr möglich - für welche Länder?

der BGH hat ja in seiner Entscheidung vom 2.2.2011 (VIII ZR 190/10) entschieden, dass in bestimmten Fällen die Aufgabe zur POst für die Zustellung ins Ausland nicht mehr möglich ist, sondern förmlich zugestellt werden muss.
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#10

31.01.2012, 20:36

Da unmittelbar wohl nicht zuzustellen geht, sondern über die tschechischen Kreisgerichte, hoffe ich jetzt mal, dass die Dame so blöd war, in der HR-Anmeldung eine deutsche Adresse zu hinterlassen. Das wirst Du blöd im Kopf. Zumal ich die Akte von einer Kollegin übernommen habe.
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