Guten Morgen!!
Eine Mdtin kam auf mich zu und fragte, ob sie, da sie ja einen Berechtigungsschein hat irgendwann die Kosten an das Gericht zurückzahlen müsse.
Ich bin jetzt leicht irritiert.
Bei PKH kann das ja schon sein, aber bei Beratungshilfe hab ich das noch nie gehört.
Ich hab versprochen, dass ich mich für sie schlau mache... kann mir jemand einen Tipp geben?
Beratunghilfe, Berechtigungsschein, Kosten für Mdt
- M.arinchen
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da die Beratungshilfe sich nur auf die Beratungstätigkeit des RA bezieht, geht das AG bei der Bewilligung von den derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen aus. Sind die Grundlagen für die Bewilligung gegeben, kann der RA Beratungshilfe abrechnen und die Gebühren werden von der Mandantin nicht mehr eingefordert, wenn sie mal z. B. mehr Geld hat. Bei der PKH ist das anders, weil die Kosten hierfür um ein enormes höher sind, da sich die Bewilligung ja auf den ganzen Rechtsstreit bezieht (Instanzenweise) und die Angelegenheit ja leider manchmal Jahre dauert. Bei der PKH soll die "Rückzahlungsvariante" auch Anstoss dazu geben, sich vorher zu überlegen, ob man diesen Rechtsstreit wirklich eingehen möchte, weil die enorm hohen Kosten ja vielleicht wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern auf einen selbst zurück kommen könnten.
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Ganz liebe Grüße von Dana
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- M.arinchen
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Wow, ich glaube ich drucke deine Erklärung aus und lese ihn der Mdtin einfach vor. Super, danke.
So leuchtet mir das ein und die Mdtin wirds auch verstehen.
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- Tigerentchen
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Gut und verständlich erklärt chef-dana
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]