Abkürzungen im Schriftsatz verboten?

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schneeflocke
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#1

03.04.2007, 12:03

Hallo ärgere mich grad gewaltig.

Wir haben in einer Familiensache eine einstweilige beantragt bei Gericht.

Wir haben Abkürzungen benutzt wie z.B. Klaus XY geb. am 12.2., usw.
bzw. s.o.

Wir kürzen in unseren Schriftsätzen immer solche Sachen ab und es wurde nie bemängelt. Von keinem einzigen Gericht.

Nun sollen wir den Schriftsatz ohne Abkürzungen von Wörtern korrigiert erneut einreichen.

Hab Ihr sowas schon mal bemängelt bekommen?

Chris
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leni
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#2

03.04.2007, 12:06

das höre ich ja zum ersten mal... meine güte, wenn ich zukünftige
- beziehungsweise
- gegebenenfalls u.a.
abkürzen soll, dann brauch ich ja mindestens 10 minuten länger für nen schriftsatz :wink:
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
Gast

#3

03.04.2007, 12:07

Ist mir auch neu. Ist nicht wahr an was sich die Gerichte manchmal aufhängen.
Gast

#4

03.04.2007, 12:07

Hä? Nö, warum auch. Es sind ja gebräuchliche Abkürzungen.
Die haben wohl Langeweile bei Euch?
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wifey
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#5

03.04.2007, 12:08

:lolaway das ist ein verspäteter Aprilscherz
Viele Grüße

ich
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PeeDee
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#6

03.04.2007, 12:09

Wie dumm.
Ich hab noch nie davon gehört, dass man ohne Abkürzungen schreiben soll.
Allerdings mach ich das auch immer so, dass die RAe das in ihrer eigenen Sprache (lange verschnörkelte Sätze ohne Ende weil sie nicht mehr wissen, was sie am Anfang diktiert haben und sich das nicht nochmal anhören wollen mit vielen Abkürzungen) diktieren und scheiben das dann eignetlich alles aus.
Außer bei Sachen, die nur zu Gericht oder RSV oder GVZ gehen. Da gehe ich davon aus, dass die was mit Abkürzungen anfangen können.
Bei Mandanten benutze ich grundsätzlich einfache Sätze ohne Abkürzung um mir den Anruf zu ersparen wenn sie was nicht verstehen.
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Natalia
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#7

03.04.2007, 12:10

schneeflocke hat geschrieben:Hallo ärgere mich grad gewaltig.

Wir haben in einer Familiensache eine einstweilige beantragt bei Gericht.

Wir haben Abkürzungen benutzt wie z.B. Klaus XY geb. am 12.2., usw.
bzw. s.o.

Wir kürzen in unseren Schriftsätzen immer solche Sachen ab und es wurde nie bemängelt. Von keinem einzigen Gericht.

Nun sollen wir den Schriftsatz ohne Abkürzungen von Wörtern korrigiert erneut einreichen.

Hab Ihr sowas schon mal bemängelt bekommen?

Chris
Hi!
In meiner Ausbildung hab ich das wohl öfters gehört, dass man in den Schriftsätzen keine Abkürzungen benutzen sollte. Meine Chefin hat das auch paar Mal gesagt. Wir haben es aber trotzdem ab und zu geschrieben.
Wie z. B. "in o. g. Sache" oder ähnliches. Wurde auch, soweit ich mich erinnern kann, von keinem bemängelt.
Vielleicht waren die beim Gericht einfach nur zu faul den Antrag sofort zu bearbeiten :)
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Curry
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#8

03.04.2007, 12:13

Ich habe bisher auch noch nichts davon gehört, dass man keine Abkürzungen benutzen darf.

Mal abgesehen davon, benutze ich auch so gut wie keine Abkürzungen in Schriftsätzen, ich schreiben alles aus, da ich es einfach "schöner" finde. Das einzige, was ich wirklich abkürze ist "vertr. d. d."
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#9

03.04.2007, 12:15

Hallöchen!
Also ich kann auch nur mein Verwundern ausdrücken. Sowas wurde in meiner beruflichen Laufbahn noch nie bemängelt. Scheinbar weiß das Gericht wohl nicht, worüber wir uns manchmal aufregen dürfen, wenn die sich irgendetwas erlaubt haben (den eigenen Schriftsatz z. B. wieder an den Ersteller um Stellungnahme versenden). Aber das mit den Abkürzungen ist doch extrem kleinig. Und in der Regel sollten die gängigen Abkürzungen ja wohl auch bekannt sein. *typisch Gerichte halt, zu faul um genau zu lesen*
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#10

03.04.2007, 12:18

hallo schneeflocke,
benutze auch keine abkürzungen, weil ich es nicht mag, habe aber noch nie gehört dass ein gericht dies beanstandet, offensichtlich haben die nix anderes zu tun. :vogel
nicht ärgern :wink2

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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