Fristende: Datum Empfangsbekenntnis/drei Tage nach SS-Datum?
Verfasst: 15.08.2011, 10:02
Hallo,
mich würde mal Folgendes interessieren:
Wenn Ihr ein Schreiben vom Gericht bekommt (SS-Datum z. B. 17.06.2011) mit einer Frist von zwei Monaten, dann schreibt ihr doch in eurem Kalender ab Eingang des SS eine Frist von zwei Monaten ein, also Frist 17.08.2011. Richtig?
So, angenommen der Anwalt unterschreibt das Empfangsbekenntnis aber erst 5 Tage später, also am 22.08.2011: endet dann die Frist wirklich erst am 22.08.2011 oder drei Tage nach SS-Datum, also am 19.08.2011?
Das verstehe ich nicht ganz. Ich hatte mal gelesen, dass ein Schreiben als zugestellt gilt, drei Tage nach SS-Datum??
Wann zählen die drei Tage nach SS-Datum (wenn es das überhaupt gibt, weiß nicht mehr, wo ich das gelesen hatte) und wann zählt das EB-Datum?
mich würde mal Folgendes interessieren:
Wenn Ihr ein Schreiben vom Gericht bekommt (SS-Datum z. B. 17.06.2011) mit einer Frist von zwei Monaten, dann schreibt ihr doch in eurem Kalender ab Eingang des SS eine Frist von zwei Monaten ein, also Frist 17.08.2011. Richtig?
So, angenommen der Anwalt unterschreibt das Empfangsbekenntnis aber erst 5 Tage später, also am 22.08.2011: endet dann die Frist wirklich erst am 22.08.2011 oder drei Tage nach SS-Datum, also am 19.08.2011?
Das verstehe ich nicht ganz. Ich hatte mal gelesen, dass ein Schreiben als zugestellt gilt, drei Tage nach SS-Datum??
Wann zählen die drei Tage nach SS-Datum (wenn es das überhaupt gibt, weiß nicht mehr, wo ich das gelesen hatte) und wann zählt das EB-Datum?