griechisches Recht oder deutsches Recht?

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Lienchen
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#1

12.08.2011, 11:49

Hallo meine Lieben,

ich hoffe, dass ihr mir bei meiner Recherche helfen könnt. Es geht darum, dass ein Scheidungsverfahren von unserer Mandantin eingeleitet werden soll. Sie ist Deutsche, er ist Grieche. Sie lebt wieder in Deutschland, er weiterhin in Griechenland. Geheiratet haben sie in Griechenland.

Meine erste Frage wäre, ob mit Hilfe dieser Angaben schon gesagt werden kann, welches Recht anzuwenden ist, ob griechisches oder deutsches.

Dann wäre für die Antragstellung wichtig zu klären, welche örtliche Zuständigkeit dann vorgeschrieben ist. Wir möchten natürlich, dass es vor Ort durchgeführt werden kann. Ob dies allerdings auch rechtlich unterstützt wird, möchte ich mit eurer Hilfe herausfinden.

Als letzter Punkt wäre zu klären, sollte es nach griechischem Recht behandelt werden müssen, wie es sich mit den üblichen Folgesachen Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt verhält. Hier bräuchte ich ebenfalls eure Hilfe, schön wäre auch, wenn die Rechtsgrundlagen mit angeführt werden können zwecks Nachlesen. Das Einzige auf das ich gestoßen bin bislang ist die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000. Nur aus der soll mal einer schlau werden.

Es wäre toll, wenn zufällig jemand in der Kanzlei mit diesen Problematiken zu tun hatte oder weiß, wo ich weitere Informationen erlangen kann. Dann könnte der Scheidungsantrag vielleicht doch nächste Woche schon gestellt werden.

Lg Lienchen
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Mietzemau
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#2

12.08.2011, 11:55

Ist zwar nicht mein Fach, aber ich würde hier auf Griechenland tippen, da dort die Ehe geschlossen wurde.
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Adora Belle
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#3

12.08.2011, 12:01

Wenn sie Deutsche ist und in Deutschland lebt, kann sie auch hier den Scheidungsantrag stellen. Ob deutsches oder griechisches Recht anzuwenden ist, richtet sich nach Art. 14, 17 EGBGB.
maxe
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#4

12.08.2011, 12:02

Es käme auch darauf an, wo der Lebensmittelpunkt während der Ehe gewesen ist. Wenn er überwiegend oder ausschließlich in Griechenland gewesen ist, wäre griechisches Recht anzuwenden.

Wesentlich kann auch die Trennungszeit sein. Wir hatten mal den Fall einer italienischen Ehe, welche in Deutschland geschieden werden sollte. Das Problem war nicht die örtliche Zuständigkeit, sondern die Trennungszeit, welche nach italienischem Recht 3 Jahre betrug -weshalb der Scheidungsantrag hier zu früh eingereicht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Maxe


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