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Heike19
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#1
18.07.2011, 11:29
Einen schönen guten Tag zusammen
Das OLG hat mit Beschluss die PKH für unseren Mandanten abgelehnt. Kann man hiergegen auch innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen?
LG Heike19
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Snoops
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#3
18.07.2011, 11:59
ich denke du kannst sofortige beschwerde einlegen. da läuft allerdings eine frist von zwei wochen (notfrist).
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#4
18.07.2011, 12:12
Die Notfrist beträgt für PKH-Beschwerden einen Monat, § 127 Abs.2 S.3 ZPO.