Neues Jobangebot

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sweety1686
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#1

27.12.2010, 11:34

Hallo,

ich habe jetzt eine Zusage gekriegt, dass ich in einem Betrieb im nächsten Jahr anfangen kann. Ich müsste mich jetzt auch riesig drüber freuen aber ich muss jetzt in dieser Woche kündigen, damit ich im neuen Betrieb zum 01.02.2011 anfangen kann. Leider habe ich jetzt nur ein schlechtes Gewissen, dass ich zwischen den Jahren in meinen Urlaub zur Arbeitsstelle hingehen muss und kündigen muss. Ich muss dazu sagen, dass von unseren Anwälten nur ein Anwalt da ist und die anderen Anwälte sich im Urlaub befinden, die werden ja auch nicht begeistert sein Anfang Januar von meiner Kündigung zu hören. Meine Mitarbeitskollegin befindet sich auch momentan im Urlaub. Ich bin am überlegen, dass ich sie diese Woche anrufen, damit sie darüber bescheid weiss, würdet ihr das tun? Denke ich eurer Meinung nach viel zu viel an die anderen?

Mein zweites Problem ist, dass mein neuer Arbeitgeber gesagt hat, dass ich noch dieses Jahr kündigen soll, obwohl ich den Vertrag noch nicht unterschrieben habe. Der Vertrag soll mir diese Woche oder nächste Woche zu gehen. Der neue Betrieb hat mir aber eine E-Mail geschrieben, in dem drinsteht, dass sie mich einstellen wollen. Mir ist trotzdem wohler, dass ich auf den Vertrag warten und dann zum jetzigen Betrieb fahre und kündige, weil ich mich so auf der sicheren Seite fühle.

Bitte gibt mir einen Rat, was ihr machen würdet!
Gina

#2

27.12.2010, 11:38

:shock: Hinfahren und Vertrag erst unterschreiben! Dafür sollte der neue Arbeitgeber Verständnis haben, denke ich. Ansonsten: Schlechtes Gewissen wegen neuem Job? Wieso denn? Wirst doch deine Gründe haben, warum du dich beworben hattest. ;)
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Lämmchen
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#3

27.12.2010, 11:40

Ich würde ehrlich gesagt, auch erst kündigen, wenn ich den neuen Vertrag unterzeichnet habe. Kannst Du den eventuell direkt dort abholen?

Wenn Du einen guten Draht zu Deiner Kollegin hast, würde ich sie anrufen und über die Kündigung unterrichten. Das hängt aber ganz von Eurem Verhältnis zueinander ab. Hab ansonsten kein schlechtes Gewissen den Chefs gegenüber. Es wird ja schon seine Gründe haben, wieso Du Dich woanders umgesehen hast.

Ich wünsche Dir ganz viel Glück in Deinem neuen Job.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
sweety1686
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#4

27.12.2010, 11:41

ja, die ganzen Konditionen sind dort viel besser. Ich hab nur ein schlechtes Gewissen gegenüber meinen Mitarbeitskolleginnen.
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lucy1510
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#5

27.12.2010, 11:42

Zunächst würde ich nicht kündigen, bevor Du den neuen Vertrag - und sei es auch nur ein Vorvertrag mit bindender Wirkung - unterschrieben hast. Sollte das nicht möglich sein, bitte den neuen Arbeitgeber, Dir schriftlich und bindend zu erklären, dass das Arbeitsverhältnis zustandekommt. Der neue Arbeitgeber wird Verständnis dafür haben, dass Du eine Sicherheit brauchst.

Die E-Mail, in der drin steht, dass sie Dich einstellen w o l l e n , denke ich, hilft Dir gar nicht.
Du musst schon etwas Richtiges in den Händen haben.

Solltest Du dann den neuen Vertrag sicher haben, würde ich zum jetzigen Arbeitgeber fahren und kündigen. Mit den Kolleginnen oder Kollegen, mit denen Du Dich sehr gut verstehst oder Dir nahe sind, würde ich eventuell telefonieren und Bescheid sagen.

Ist eine blöde Situation, aber nicht zu ändern. Du kannst ja nicht warten, bis alle da sind.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
sweety1686
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#6

27.12.2010, 11:46

Also dies meinte mein neuer Arbeitgeber, wäre Bestätigung genug, bin mir aber nicht sicher

Ihr Arbeitsvertrag





Sehr geehrte Frau .......,



wir freuen uns sehr, Sie als neue Mitarbeiterin in unserem Unternehmen begrüßen zu dürfen.



Gerne bestätigen wir Ihnen, dass wir Sie zum ....... als Sachbearbeiterin in der Abteilung Kontokorrentbuchhaltung einstellen. Ihren Arbeitsvertrag erhalten Sie schnellstmöglich – spätestens am ersten Arbeitstag.



Bitte kommen Sie am ....... um ....... Uhr in unsere Räumlichkeiten, ........, ........ und fragen am Empfang nach Frau....... .



In der Anlage erhalten Sie Informationen von der Personalverwaltung zu Ihrer Kenntnis.



Rufen Sie uns bitte an, wenn Sie weitere Informationen brauchen oder Fragen haben. Wir sind gerne für Sie da und freuen uns schon jetzt auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.



Es grüßt Sie freundlich
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LuzZi
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#7

27.12.2010, 12:05

Ich denke, das dürfte eigentlich ausreichen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
cahra
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#8

27.12.2010, 13:20

Das dürfte reichen.
Viele Grüße von Cahra
gkutes

#9

27.12.2010, 13:52

da du dir von "dürfte" später nix kaufen kannst, würde ich mir den Vertrag abholen. Sollte doch eigentlich kein Problem sein.

ein schlechtes gewissen ggü deinen Kolleginnen brauchst du nicht haben. Es wird dir keine böse sein. Und wenn doch - dann sind es eh Pfeifen. Ich würde denen, die ich mag, auch Bescheid geben, wenn ich die Kündigung abgegeben habe.
Sonnenkind
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#10

27.12.2010, 16:05

Sie schreiben ja extra: "Rufen Sie uns bitte an, wenn Sie weitere Informationen brauchen oder Fragen haben. Wir sind gerne für Sie da und freuen uns schon jetzt auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit."

Also, du hast weitere Fragen, nämlich, du möchtest deinen Vertrag sofort unterschreiben. Ganz ehrlich, ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag würde ich nicht kündigen. Auf gar keinen Fall.
Dein nächstes Problem wegen deiner Kollegin: Wenn du deine Kündigung abgegeben hast, kannst du ihr immer noch kurz Bescheid geben.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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