13. Monatsgehalt

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*Birgit*
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#1

13.12.2010, 12:04

Hallo,

ich hätte mal eine Frage und zwar: Muß das 13. Monatsgehalt (im Arbeitsvertrag so bezeichnet) auch in der Abrechnung so bezeichnet sein oder kann da auch freiwillige Zahlung stehen? Verliert man durch die Angabe "freiwillige Zhlg." seinen Anspruch für die nächsten Jahre, obwohl im Arbeitsvertrag steht, daß einem ein 13. Monatsgehalt zusteht?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Viele Grüße Birgit
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Kasimir1603
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#2

13.12.2010, 12:14

Soweit ich weiß, ist ein via Definition das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, während ein 13. Monatsgehalt ein fester Bestandteil des Entgelts ist. von daher würde ich schon sagen, dass ein 13. Monatsgehalt auch in der Abrechnung als solches benannt werden muss. Schon allein deshalb, weil man, sofern nix anders vertraglich geregelt ist, dieses ja auch nicht zurückzahlen muss, wenn man z.B. im Januar des Folgejahres in der Firma aufhört. Anders als beim Weihnachtsgeld, welches man - sollte man bis 31.3. des Folgejahres aufhören, zurückzahlen müsste.

Ich glaube jedoch nicht, dass man den vertraglich fixierten Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt allein durch die fehlerhafte Bezeichnung in der Lohnabrechnung verliert. Aber ich bin kein Anwalt oder Steuerberater.
Ciao Kasi

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