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Richtige Bezeichnung

Verfasst: 06.12.2010, 15:11
von likema31
Ich steh grad auf dem Schlauch.

Wie nenne ich denn in einem Klageantrag den gegnerischen RA, der bereits außergerichtlich tätig war, von dem ich aber nicht weiß, ob er auch Prozessvollmacht hat.

Da gibt es 1 Wort oder auch 2 dafür :wink: , die mir aber gerade nicht einfallen.

Oder schreibt man tatsächlich nur: außergerichtlich bevollmächtigt? Ich bin sicher, dass dies falsch ist.

Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 06.12.2010, 15:15
von misspinky1984
voraussichtlicher Prozessbevollmächtigter?!

Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 06.12.2010, 15:15
von LuzZi
Kann ich dir sagen: Gar nicht. Wir führen außergerichtlich tätig gewesene RAe. nicht an. Es wird eh an den Gegner zugestellt und wer weiß, ob der noch in der Kanzlei ist.

Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 06.12.2010, 15:40
von zmaus2003
@ LuzZi :zustimm

Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 06.12.2010, 15:58
von misspinky1984
LuzZi hat geschrieben:Kann ich dir sagen: Gar nicht. Wir führen außergerichtlich tätig gewesene RAe. nicht an. Es wird eh an den Gegner zugestellt und wer weiß, ob der noch in der Kanzlei ist.
:zustimm So verfahren wir hier auch, aber manche Kanzleien machen das tatsächlich so. Uns ist es einfach zu heikel; besonders wenn Fristen laufen.

Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 06.12.2010, 16:10
von lucy1510
Zustellungsbevollmächtigter

Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 06.12.2010, 16:11
von lucy1510
Es sei denn, Ihr wisst ganz genau, dass der gegnerische Anwalt nicht zustellungsbevollmächtigt ist.

Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 06.12.2010, 17:20
von Lämmchen
misspinky1984 hat geschrieben:voraussichtlicher Prozessbevollmächtigter
So machen wir das auch.

Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 06.12.2010, 21:26
von Jupp03/11
Lämmchen hat geschrieben:
misspinky1984 hat geschrieben:voraussichtlicher Prozessbevollmächtigter
So machen wir das auch.
das hab ich noch nirgendwo gelesen

Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 07.12.2010, 09:07
von LuzZi
Jupp03 hat geschrieben:
Lämmchen hat geschrieben:
misspinky1984 hat geschrieben:voraussichtlicher Prozessbevollmächtigter
So machen wir das auch.
das hab ich noch nirgendwo gelesen
Ich auch nicht und das klingt ehrlich gesagt auch blöd. Auch Zustellungsbevollmächtigter ist nicht gut. Ich würd einfach gar nichts schreiben. Wie gesagt, es bekommt sowieso der Mandant zugestellt, nicht der RA.