Richtige Bezeichnung

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likema31
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#1

06.12.2010, 15:11

Ich steh grad auf dem Schlauch.

Wie nenne ich denn in einem Klageantrag den gegnerischen RA, der bereits außergerichtlich tätig war, von dem ich aber nicht weiß, ob er auch Prozessvollmacht hat.

Da gibt es 1 Wort oder auch 2 dafür :wink: , die mir aber gerade nicht einfallen.

Oder schreibt man tatsächlich nur: außergerichtlich bevollmächtigt? Ich bin sicher, dass dies falsch ist.
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misspinky1984
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#2

06.12.2010, 15:15

voraussichtlicher Prozessbevollmächtigter?!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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LuzZi
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#3

06.12.2010, 15:15

Kann ich dir sagen: Gar nicht. Wir führen außergerichtlich tätig gewesene RAe. nicht an. Es wird eh an den Gegner zugestellt und wer weiß, ob der noch in der Kanzlei ist.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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zmaus2003
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#4

06.12.2010, 15:40

@ LuzZi :zustimm
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misspinky1984
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#5

06.12.2010, 15:58

LuzZi hat geschrieben:Kann ich dir sagen: Gar nicht. Wir führen außergerichtlich tätig gewesene RAe. nicht an. Es wird eh an den Gegner zugestellt und wer weiß, ob der noch in der Kanzlei ist.
:zustimm So verfahren wir hier auch, aber manche Kanzleien machen das tatsächlich so. Uns ist es einfach zu heikel; besonders wenn Fristen laufen.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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lucy1510
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#6

06.12.2010, 16:10

Zustellungsbevollmächtigter
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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lucy1510
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#7

06.12.2010, 16:11

Es sei denn, Ihr wisst ganz genau, dass der gegnerische Anwalt nicht zustellungsbevollmächtigt ist.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

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Lämmchen
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#8

06.12.2010, 17:20

misspinky1984 hat geschrieben:voraussichtlicher Prozessbevollmächtigter
So machen wir das auch.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Jupp03/11

#9

06.12.2010, 21:26

Lämmchen hat geschrieben:
misspinky1984 hat geschrieben:voraussichtlicher Prozessbevollmächtigter
So machen wir das auch.
das hab ich noch nirgendwo gelesen
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LuzZi
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#10

07.12.2010, 09:07

Jupp03 hat geschrieben:
Lämmchen hat geschrieben:
misspinky1984 hat geschrieben:voraussichtlicher Prozessbevollmächtigter
So machen wir das auch.
das hab ich noch nirgendwo gelesen
Ich auch nicht und das klingt ehrlich gesagt auch blöd. Auch Zustellungsbevollmächtigter ist nicht gut. Ich würd einfach gar nichts schreiben. Wie gesagt, es bekommt sowieso der Mandant zugestellt, nicht der RA.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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