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Zuarbeiten zum Jahresabschluss des Mandanten

Verfasst: 25.01.2006, 14:18
von happykitcat
Hi,

ich habe ein kleine Frage, wie wird das eigentlich bei euch und euren Mandanten geregelt, wenn diese eine Auflistung aller bestehenden und im letzten Jahr abgeschlossen Rechtsangelegenheiten für ihren Jahresabschluss wünschen, bzw. wie arbeitet ihr diese Anfrage ab?

Ich habe jetzt gleich von zwei Mandanten diese Anfrage auf dem Tisch. Für die erste Mandantin ist die Aufstellung auch schon fertig.

Wie sehen denn eure Aufstellungen diesbezüglich aus?

Ich sage schon mal bereits jetzt :thx .

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3

Verfasst: 25.01.2006, 14:26
von Kathy
Hallo,
bei uns hieß so ne Anfrage vom Mandant erstmal
:arrow: alle Akten aus diesem Jahr suchen (auch aus der Ablage) :roll:
dann wurde zu jeder Akte in einem Schreiben eine kurze Beschreibung über Sachverhalt, Verlauf und Ausgang des Verfahrens (falls schon abgeschlossen) gemacht. :arrow: hat bei uns allerdings der Chef persönlich gemacht, der weiß ja, worums ging.

MfG Kathy

Verfasst: 25.01.2006, 14:30
von happykitcat
Hi,

ich durfte mir alle Akten vorknüpfen und schauen, ob die Mandantin Klägerin oder Beklagte sein kann/ist. Wie hoch der Gegenstandswert ist und dann dazu das ungefähre Kostenrisiko (mein Chef hat gesagt über den Daumen gepeilt) errechnet. Danach musst ich noch in Stichpunkten eine Liste machen, die etwas über den Stand des Verfahrens aussagt.

Dann kamen auch noch die beendeten Verfahren aus dem letzten Jahr hinzu.

War schon eine ganz schöne Aktenflut, die ich durchgewälzt habe, schließlich sind wir deren "Hausanwalt".

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3

Verfasst: 25.01.2006, 20:02
von wifey
Hi Katja,

unsere Kanlei hat auch alle Jahre wieder das gleiche Problem. :-(
Wir brauchen die Aufstellung immer zum Geschäftsjahresende für die Wirtschaftsprüfer. Allerdings habe ich mit den WP abgesprochen, dass die für uns tätigen Anwälte nicht alle 18 Fragen ausführlich beantworten müssen.

Es sieht also so aus, dass wir eine Liste bekommen:

1. A ./. B, Wert 100.000,00 €, Kosten: xy € (da dann auch ne grobe Schätzung, je nach Stand der Sache)
2. A./. C, Wert ..... usw.

Wir brauchen aber auch nur laufende Verfahren. Abgeschlossene Verfahren des Geschäftsjahres "fallen unter den Tisch"

Leg Dir doch ne Excel-Tabelle (oder was auch immer) an, wo Du die ganzen Verfahren einträgst. In der letzten Spalte dann "Erl" (wenn's denn so ist ;-))

Verfasst: 27.01.2006, 13:05
von melly
Erteilt ihr dem Mandanten für diese Arbeiten eine Rechnung? Hier ist das nämlich immer eine Riesenarbeit

Verfasst: 28.01.2006, 08:17
von wifey
also wir bekommen keine Rechnung dafür :-)

Verfasst: 28.01.2006, 10:23
von happykitcat
Hi,

wir rechnen solche Angelegenheiten immer über die Beratungsakten ab. In denen rechnen wir immer nach Stunden ab und somit kann der Aufwand da mit rein gerechnet.

Liebe Grüße

Katja :katze3