Urkundsprozess - Klageerwiderungsfrist verlängerbar?

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lamiserable
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#1

30.09.2010, 15:34

Hallo, Ihr Lieben!

Ich stehe mal wieder sowas von auf dem Schlauch...
:pfeif
Könnt Ihr mir vielleicht sagen, ob die Klageerwiderungsfrist im Urkundsprozess genau so verlängert werden kann, wie in einem "normalen" Zivilprozess? Wenn ja, wo steht denn das?

Bereits jetzt schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen
TanjaM
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#2

30.09.2010, 16:03

Naja, aber kann nicht jede Frist, die keine Notfrist ist, verlängert werden? Ich hab' gerade mal in die ZPO geschaut, dort aber nichts genaues gefunden. Sorry, das ist leider keine große Hilfe
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lamiserable
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#3

30.09.2010, 16:38

Ich würde ja sagen, dass sie zu verlängern ist. Aber mein Chef hat Bedenken. Und er wird ungenießbar, wenn er Bedenken hat...
Trotzdem danke...
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