Hallo Zusammen!
Ich habe fristgerecht zum 31.12.2010 mein Arbeitsverhältnis in der Kanzlei gekündigt.
In meinem Arbeitsvertrag ist zum 13. Gehalt lediglich geregelt, dass mir dieses zur einen Hälfte im Mai als Urlaubsgeld und zur anderen Hälfte des Jahres mit dem November Lohn als Weihnachtsgeld ausgezahlt wird.
Nun wurde mir gesagt, mir stünde kein Weihnachtsgeld zu, weil ich vor dem Stichtag (31.03 eines Jahres) gekündigt hätte.
Ist das richtig?
Bekomme ich noch nicht einmal anteilig mein Weihnachtsgeld?
Liebe Grüße
Cambria
Kündigung zum 31.12.2010 - Bekomme ich mein Weihnachtsgeld?
Ist es nicht so, daß man das Geld bekommt, wenn man über 6 Monate eines Jahres tätig war? Ich hatte mal eine Kollegin, die ging im Juli in Rente. Die hatte den vollen Urlaubsanspruch UND bekam dann Ende November ihr Weihnachtsgehalt. Nur weiß ich nicht, ob das im Falle einer Kündigung auch gilt...
- Adora Belle
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1. Wenn nichts über Stichtage, Rückzahlungen und dergleichen geregelt ist, dann kriegst Du das Geld, solange Du da beschäftigt bist.
2. Das ist Rechtsberatung.
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- Soenny
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Deshalb
foreno-hinweise.php --> Nr. 8
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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