Ansprüche aus PfÜB

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Nine
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#1

31.08.2010, 09:06

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich benötige dringend Hilfe und ich bin mir nicht sicher, was ich nun tun soll.

Und zwar wurden unsere Mandanten in einer VU-Sache verklagt. Eine der Mdt ist eine Versicherung. Die Beklagten wurden gesamtschuldnerisch zur Zahlung verurteilt. Nun sagt aber "unsere" VS, daß sie einen PfÜB vorliegen habe betreffend einer Forderung gegen den Kläger und nun sollen wir (also ich) prüfen, ob ausgezahlt werden darf oder ob der PfÜB greift.
Auf den ersten Blick denkt man: Nein. Gepfändet wurde eine Forderung aus einem VB, und die damaligen Kläger tauchen bei uns in der Akte gar nicht auf, so daß man meinen könnte, daß dies ein anderer Anspruch ist, der mit dem unseren Fall nichts zu tun hat. Dann würde ich zumindest meinen, daß VS an den Kläger auszahlen darf.
Nun habe ich die VS gebeten, mal die PfÜB-Anwälte zu kontaktieren, woraus diese Forderung denn beruht, da ich weder Titel noch sonstige Informationen vorliegen habe. Und die RAe meinen nun, daß es eine Forderung ist aus der Reparatur des Kfz nach dem Unfall, dessen Ansprüche nun gegen uns bzw. die Mdten geltend gemacht wurden. Es betrifft also den selben VU, aber ich dachte immer, daß man Forderungen im PfÜB auch genaustens bezeichnen soll, demnach hätte man hier die Ansprüche aus DIESEM Verfahren pfänden müssen, nicht die aus dem damaligen VB. Ich bin verwirrt.

Kann mir jemand Gedankenanstöße geben, so quasi?
Nine
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#2

31.08.2010, 09:08

Wobei ich nun lese, daß die Ansprüche auf Schadensersatz aus diesem Unfall gepfändet werden.

Dann darf VS nicht an Kläger auszahlen, oder?

Und ich glaube, ich bin mit dem Thread hier in die falsche Abteilung gerutscht. Entschuldigung :oops:
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Liesel
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#3

31.08.2010, 09:10

Für mich stellt sich der Sachverhalt so dar, daß der Kläger (also euer Gegner) sein Fahrzeug nach dem Unfall reparieren ließ, ohne bisher die Rechnung der Werkstatt auszugleichen. Die Werkstatt hat daraufhin für diese Forderung einen VB erwirkt und hat nun "eure" VS als DS in Anspruch genommen hinsichtlich des Auszahlungsanspruches. In dem Falle muß natürlich die VS den PfÜB bedienen.

Selbst wenn die Rechnung der Werkstatt mit dem streitgegenständlichen Urteil nichts zu tun hätte, müßte der PfÜB bedient werden, wenn hier die Auszahlungsansprüche des Klägers gegen die VS gepfändet wurden.

Es kommt doch darauf an, welcher Anspruch gepfändet wurde und wer Schuldner ist, egal woher die Forderung stammt. Also wenn der Schuldner in dem vorliegenden PfÜB der jetzige Kläger ist und der Auszahlungsanspruch des jetzigen Schuldners gegen die VS gepfändet wurde, ist das doch eindeutig.
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Nine
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#4

31.08.2010, 10:10

Ja...so habe ich jetzt auch das entsprechende Schreiben an die VS entworfen. Ich bin nur irgendwie durcheinander gekommen weil Ansprüche auf Grundlage eines VB gepfändet wurden, und der ergab sich aus der Akte nicht. Da bin ich verwirrt gewesen. Aber ich meine auch: Jetzt ist es logisch.
Vielen lieben Dank für die Entwirrung meinereiners!!!
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#5

31.08.2010, 10:13

Bild Gern geschehen!
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