Betriebliche Veranstaltung/Betriebsfeier in Freizeit

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mondhase448
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#1

28.08.2010, 16:57

Hallo,

habe da mal eine Frage bezüglich Betriebsausflügen/Veranstaltungen und Feiern des Betriebes:

Kann der Chef einem eine Abmahnung geben, wenn man nicht auf betrieblichen Feiern usw. erscheint?
Wie vehält sich das besonders bei Feiern usw. in der Freizeit (außerhalb der vertraglichen Arbeitszeit)?

Wenn eine Feier/Veranstaltung ín der Freizeit stattfindet, muss der Chef die Zeit als Überstunden auszahlen?
Ist es generell Pflicht auf die Feiern/Ausflüge des Betriebes zu gehen, wenn diese in der Freizeit stattfinden?

Vielen Dank für eure Antworten :) Möchte einer Freundin weiterhelfen und weiß selbst nicht so genau, wie das ist.

LG, mondhase448
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Lämmchen
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#2

28.08.2010, 18:11

Ob es da echte Regelungen gibt, weiß ich nicht. Ich denke aber, dass der Chef niemanden zwingen kann, in seiner Freizeit auf Betriebsfeiern zu gehen. Wenn bei uns Firmenfeiern während der Arbeitszeit stattfinden, kann man wählen, ob man mitgeht, stattdessen arbeitet oder Urlaub nimmt.

Dass die Nichtteilnahme ein Grund für eine Abmahnung ist, wage ich zu bezweifeln, es sei denn, die Veranstaltung findet während der Arbeitszeit statt und Deine Freundin ist dann weder auf dem Fest, noch auf Arbeit oder hat Urlaub beantragt.

Aber so ein wenig klingt Deine Frage nach einer Rechtsberatung.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Jupp03/11

#3

28.08.2010, 18:28

Nirgendswo anders wird man so günstig satt; auch der Durst läßt sich kostenneutral stillen :D
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repfiffi
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#4

28.08.2010, 18:45

Jupp03 hat geschrieben:Nirgendswo anders wird man so günstig satt; auch der Durst läßt sich kostenneutral stillen :D

:daumen :mrgreen:
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
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mondhase448
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#5

05.10.2010, 12:12

ist mir noch gar nicht aufgefallen :)

wenn es eine beratung wäre, hätte sie selbst gehen können: wozu gibts die gute alte rechtschutzversicherung ohne SB :lol:

aber man hilft freunden doch auch gerne entgelt-frei weiter und ich war mir dessen auch nicht bewusst ^^ wozu gibt es solche foren ;)

:thx auf jeden fall für die hilfe! :)
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BabyBen

#6

05.10.2010, 13:09

Auf Ideen kommen die Leute. Unsere Betriebsausflüge und Feiern sind die Highlights des ganzen Jahres. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass das bei schlechtem Betriebsklima anders sein kann.

mondhase: Wenn Du Anwältin wärst, könntest Du Deiner Freundin helfen. Rechtsschutzversicherung mal außen vor gelassen. So ist es unerlaubte Rechtsberatung.
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lucy1510
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#7

05.10.2010, 13:29

@babyben: Also so krass fand ich das jetzt eigentlich nicht. Ich hab es nicht als Rechtsberatung aufgefasst.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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BabyBen

#8

05.10.2010, 13:33

@ lucy: Ich bin da eigentlich auch nicht so. Aber weil doch mondhase extra noch mal auf das Thema eingegangen ist.
simpsonia
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#9

05.10.2010, 16:39

Ich kenne jemanden, der angeblich gekündigt wurde, weil er nicht auf einer Weihnachtsfeier war. Aber ob das nun 100%-ig stimmt wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln.
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Geniesserin
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#10

06.10.2010, 12:00

Also hier wird keiner gezwungen an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Bislang hat auch nur eine an einem Ausflug nicht teilgenommen wegen anderer Kanzleiverpflichtungen und eine aus persönlichen Gründen bei einer mehrtätigen Reise. Allerdings musste die auch arbeiten, weil ein Teil der Reise in die Arbeitszeit fiel. Aber wer halt nicht mag, kann ja auch wegbleiben.
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