Bewerbung auf anonyme Anzeige?!

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Bürozicke
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#1

14.02.2007, 11:20

Jetzt muss ich euch leider schon wieder eine neue Frage von mir um die Ohren werfen:

Habe beim Arbeitsamt eine Stellenanzeige eines Anwalts in einem Nachbarort entdeckt, allerdings ist die Anzeige anonym eingestellt und man soll die Unterlagen ans Arbeitsamt schicken. Habe mich dort auch erkundigt und erfahren, die Stelle ist noch nicht besetzt.

Daher möchte ich gleich heute noch die Bewerbung hinschicken und stehe jetzt vor folgendem Problem:

wie zum Geier mache ich am besten eine Bewerbung auf eine Stelle wo ich nicht weiß wo ich mich da überhaupt bewerbe?

Hat jemand einen Vorschlag, wie ich das am besten formulieren kann? Vor allem mal den "Einstiegssatz"?
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Sunny
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#2

14.02.2007, 11:42

Ich würde so ungefähr anfangen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die Bundesagentur für Arbeit habe ich erfahren, dass Sie in Ihrer Kanzlei eine als Rechtsanwaltsfachangestellte zu besetzen haben. Um diese Stelle möchte ich mich bewerben.


Aber mal sehen, ob die anderen noch andere Vorschläge haben.
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Ciara
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#3

14.02.2007, 11:50

Ich würde genauso vorgehen
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Bürozicke
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#4

14.02.2007, 11:52

Super, danke, das ist ja schon mal ein guter Anfang. Werd mich jetzt gleich darauf stürzen und das heute noch raus schicken. Je mehr Bewerbungen desto besser, irgendwo muss es ja dann mal klappen.
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
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Ciara
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#5

14.02.2007, 11:54

Viel Glück ;-)
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tiko73

#6

14.02.2007, 12:06

Sowas hab ich hier bei mir auch schon gefunden. Aber ich hab mich da bisher noch nicht beworben, ich find das schon irgendwie schwer - so ohne weitere Anhaltspunkte und man kann auch nicht gucken, ob man im Internet weitere Angaben/Hinweise findet.

Ich würde als Einstiegssatz sowas nehmen wie:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit besonderem Interesse habe ich Ihr Stellenangebot auf den Internetseiten der Arbeitsagentur gelesen. Da ich das Angebot sehr interessant finde, bewerbe ich mich auf Ihre offene Stelle als Rechtsanwaltsfachangestellte.

Oder so ähnlich ...

Auf jeden Fall viel Glück bei der Bewerbung :daumen
Zuletzt geändert von tiko73 am 14.02.2007, 12:07, insgesamt 1-mal geändert.
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leilani
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#7

14.02.2007, 12:06

Ich würde es genauso machen, wie Ciara.

Allerdings kann man auch ohne Probleme den betreffenden SB vom Arbeitsamt anschreiben.
Sehr geehrter Herr xyz, ich bewerbe mich auf das Stellenangebot...
Die vom Aamt sind meist erste Ansprechpartner. Oft wollen die AG, dass die vom Aamt eine Vorauswahl für sie treffen, bzw. bestimmte Anforderungen mit den Bewerberprofil abgleichen.

Wie auch immer Du vorgehst: Viel Glück! TOI TOI TOI!

LG leilani
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#8

14.02.2007, 12:16

auch von mir viel glück. verstehe nur nicht, warum die anzeige anonym ist. muss ja nen hintergrund haben. aber trotzdem wünsch ich dir alles gute!
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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leilani
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#9

14.02.2007, 12:19

Wie schon geschrieben: Oft wollen die AG nicht "irgendwelche" Bewerbungen bekommen, mit denen sie dann womöglich nichts anfangen können. Z. B. wünschen sie sich Berufserfahrung und da bewirbt sich die gerade ausgelernte Azubine (wirklich nur ein Bsp.!). Immerhin sind dann beispielsweise die Kosten für Porto deutlich höher, wenn man viele "überflüssige" Bewerbungen zurückschicken muss.
Darum kann man sagen, dass das Aamt eine Vorauswahl treffen soll. Dann erscheint die Anzeige anonym.

leilani
Zuletzt geändert von leilani am 14.02.2007, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Gast

#10

14.02.2007, 12:20

Hintergrund ist meist, wie schon erwähnt wurde, dass der Arbeitgeber das Arbeitsamt beauftragt, eine Vorauswahl zu treffen, damit nicht Hunderte Bewerbungen bei ihm eingehen. Wenn in der Stellenanzeige erwähnt würde, wer Arbeitgeber ist, würden sich ja alle direkt an diesen wenden.
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