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Re: Empfangsbekenntnis ohne Datum

Verfasst: 28.07.2010, 16:28
von schneewittchen1984
Zaubermaus007 hat geschrieben:Nun hat er es gefaxt, yipieh!
Halleluja!! Er hat es eingesehen, dass sich wehren in dem Fall zwecklos ist! :daumen

Re: Empfangsbekenntnis ohne Datum

Verfasst: 28.07.2010, 16:29
von sunny84
Er verlangt also, dass das Gericht das Datum aus dem Sendebericht entnimmt.
Das aber ja nicht unbedingt stimmen muss, wenn die Daten z. B. falsch eingestellt sind. Ich hab hier schon Faxe bekommen, die hätten laut Sendebericht drei Jahre vorher ankommen müssen...

Re: Empfangsbekenntnis ohne Datum

Verfasst: 28.07.2010, 16:31
von Zaubermaus007
sunny84 hat geschrieben:
Er verlangt also, dass das Gericht das Datum aus dem Sendebericht entnimmt.
Das aber ja nicht unbedingt stimmen muss, wenn die Daten z. B. falsch eingestellt sind. Ich hab hier schon Faxe bekommen, die hätten laut Sendebericht drei Jahre vorher ankommen müssen...
Stimmt, da bin ich noch gar nicht darauf gekommen. Das kommt noch hinzu...

Re: Empfangsbekenntnis ohne Datum

Verfasst: 28.07.2010, 16:33
von Trynnchylld
schneewittchen1984 hat geschrieben:
Zaubermaus007 hat geschrieben:Nun hat er es gefaxt, yipieh!
Halleluja!! Er hat es eingesehen, dass sich wehren in dem Fall zwecklos ist! :daumen

oder er hat das Forum hier beobachtet :D

Re: Empfangsbekenntnis ohne Datum

Verfasst: 28.07.2010, 16:33
von sunny84
Gibts da nicht auch irgendein Urteil zu, dass ein Sendebericht eigentlich nicht als Zugangsnachweis gilt, weil man ja Datum und Uhrzeit vorher verstellt haben kann? Ich mein Cheffe hätte mir da mal was erzählt *grübel*

Re: Empfangsbekenntnis ohne Datum

Verfasst: 28.07.2010, 16:41
von 13
Was hat dieser Fred eigentlich mit RECHTSPRECHUNG zu tun? :kopfkratz

Re: Empfangsbekenntnis ohne Datum

Verfasst: 28.07.2010, 16:42
von Trynnchylld
Was für Rechtsprechung?? :bahnhof

Re: Empfangsbekenntnis ohne Datum

Verfasst: 28.07.2010, 16:50
von Soenny
Verschiebe ich gleich ;)

Was ich nicht verstehe, warum man bei einem Scheidungsurteil ein eigens EB also wie sich das anhört Zustellung von RA zu RA oder es wurde das EB, welches vom Gegner ans Gericht zurückgesandt wurde, anfordert :?:

Wenn ein Scheidungsurteil ohne Rechtskraft zugestellt wird, notiere ich mir ab Zustellung bei uns 1 Monat Frist, dann schicke ich das Urteil ans Gericht mit der Bitte um Erteilung des Rechtskraftattestes und wenn die Frist beim Gegner noch nicht abgelaufen ist, weiß das Gericht das und wird noch ein paar Tage warten und die Klausel dann nach Fristablauf erteilen.

Re: Empfangsbekenntnis ohne Datum

Verfasst: 28.07.2010, 16:57
von Adora Belle
Zaubermaus ist, wie ihrem Profil entnommen werden kann, Justizfachangestellte. Also das Gericht. Als solches würde ich mich auch darüber aufregen, auf so einen renitenten Ra zu stoßen.

Re: Empfangsbekenntnis ohne Datum

Verfasst: 28.07.2010, 16:59
von Zaubermaus007
Nein, es geht im das EB, dass der Anwalt an das Gericht gefaxt hat.