Empfangsbekenntnis ohne Datum

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schneewittchen1984
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#21

28.07.2010, 16:28

Zaubermaus007 hat geschrieben:Nun hat er es gefaxt, yipieh!
Halleluja!! Er hat es eingesehen, dass sich wehren in dem Fall zwecklos ist! :daumen
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sunny84
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#22

28.07.2010, 16:29

Er verlangt also, dass das Gericht das Datum aus dem Sendebericht entnimmt.
Das aber ja nicht unbedingt stimmen muss, wenn die Daten z. B. falsch eingestellt sind. Ich hab hier schon Faxe bekommen, die hätten laut Sendebericht drei Jahre vorher ankommen müssen...
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Zaubermaus007
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#23

28.07.2010, 16:31

sunny84 hat geschrieben:
Er verlangt also, dass das Gericht das Datum aus dem Sendebericht entnimmt.
Das aber ja nicht unbedingt stimmen muss, wenn die Daten z. B. falsch eingestellt sind. Ich hab hier schon Faxe bekommen, die hätten laut Sendebericht drei Jahre vorher ankommen müssen...
Stimmt, da bin ich noch gar nicht darauf gekommen. Das kommt noch hinzu...
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Trynnchylld
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#24

28.07.2010, 16:33

schneewittchen1984 hat geschrieben:
Zaubermaus007 hat geschrieben:Nun hat er es gefaxt, yipieh!
Halleluja!! Er hat es eingesehen, dass sich wehren in dem Fall zwecklos ist! :daumen

oder er hat das Forum hier beobachtet :D
Lieber Gruß, Trynn

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sunny84
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#25

28.07.2010, 16:33

Gibts da nicht auch irgendein Urteil zu, dass ein Sendebericht eigentlich nicht als Zugangsnachweis gilt, weil man ja Datum und Uhrzeit vorher verstellt haben kann? Ich mein Cheffe hätte mir da mal was erzählt *grübel*
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#26

28.07.2010, 16:41

Was hat dieser Fred eigentlich mit RECHTSPRECHUNG zu tun? :kopfkratz
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Trynnchylld
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#27

28.07.2010, 16:42

Was für Rechtsprechung?? :bahnhof
Lieber Gruß, Trynn

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Soenny
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#28

28.07.2010, 16:50

Verschiebe ich gleich ;)

Was ich nicht verstehe, warum man bei einem Scheidungsurteil ein eigens EB also wie sich das anhört Zustellung von RA zu RA oder es wurde das EB, welches vom Gegner ans Gericht zurückgesandt wurde, anfordert :?:

Wenn ein Scheidungsurteil ohne Rechtskraft zugestellt wird, notiere ich mir ab Zustellung bei uns 1 Monat Frist, dann schicke ich das Urteil ans Gericht mit der Bitte um Erteilung des Rechtskraftattestes und wenn die Frist beim Gegner noch nicht abgelaufen ist, weiß das Gericht das und wird noch ein paar Tage warten und die Klausel dann nach Fristablauf erteilen.
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Adora Belle
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#29

28.07.2010, 16:57

Zaubermaus ist, wie ihrem Profil entnommen werden kann, Justizfachangestellte. Also das Gericht. Als solches würde ich mich auch darüber aufregen, auf so einen renitenten Ra zu stoßen.
Zaubermaus007
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#30

28.07.2010, 16:59

Nein, es geht im das EB, dass der Anwalt an das Gericht gefaxt hat.
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