Wiederaufnahme möglich? Ehescheidung

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LuzZi
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#1

14.06.2010, 10:31

Morgen,

wir haben für den Mandanten Scheidungsantrag gestellt im April 2008. Nach langem Hin und Her wurde dann auch öffentlich zugestellt an die Gegenseite. Im Juni letzten Jahres, nachdem der Mandant mal wieder nicht reagiert hat, kam vom Gericht die Aufforderung, das Verfahren binnen 6 Monaten weiter zu betreiben. Sollte nichts passieren innerhalb der 6 Monate wird die Akte weggelegt.

Wir haben natürlich den Mandanten ständig angeschrieben und daran erinnert, dass er sich endlich mal melden soll. Hat er nicht getan, so dass die Akte bei Gericht erledigt wurde und wir die vom Mandanten überzahlten GK zurückbekommen haben.

Nun hat sich der Mandant gemeldet und will, dass wir die Ehescheidung weiterführen. Ich versuche seit einigen Tagen beim Gericht wen zu erreichen und zu fragen, ob eine Wiederaufnahme möglich ist. M. E. natürlich nicht, aber na ja, Mandanten :roll:

Hat jemand ne Idee, wo´s stehen könnte, dass eine Wiederaufnahme nicht möglich ist nach Aufforderung durchs Gericht und Frist"versäumnis"? :thx
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Soenny
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#2

14.06.2010, 14:22

Hab mal meinen Chef gefragt, der meint, "weggelegt" ist nur weggelegt, aber nicht beendet, also würde ich einfach um Terminsanberaumung bitten oder halt Wiederaufnahme des Verfahrens.
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#3

14.06.2010, 14:23

Hmm, klingt gut, aber ob das Gericht das genauso sieht? :mrgreen:

Er meint also, einfach mal einen Ss hinschicken m. d. B. um Wiederaufnahme des Verfahrens, kurzer Begründung und d. B. u. Anberaumung eines Termins? Klingt gut, aber ob das Gericht da mitmacht? :roll:
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Soenny
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#4

14.06.2010, 14:25

Probier es einfach mal so aus, wie du es geschrieben hast, bitte dann Bescheid geben, interessiert mich auch ;)
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Liesel
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#5

14.06.2010, 14:26

Schreiben an Gericht "... wird gebeten, das Verfahren wieder aufzunehmen." und ggf. weitere Anträge stellen.

Die Akte wird bei Gericht nach AO weggelegt, wenn das Verfahren 6 Monate nicht mehr betrieben wird. Die Aufnahme des Verfahrens ist jederzeit möglich.
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#6

14.06.2010, 14:27

Ah ich lese gerad nochmal das Schreiben des Gerichts aus Juni 09. Dort steht:
Es entsteht der Eindruck, als sei er an einer Förderung des Verfahrens nicht interessiert. Das Gerichtw ird nunmehr eine Frist von 6 Monaten verfügen und die Akte nach Fristablauf entsprechend der Aktenordnung weglegen, falls zwischenzeitlich keine Auskünfte uzm versorgungsausgleich hier eingehen sollten.
Oh man... :patsch Das Ende des Satzes hab ich mir gar net durchgelesen. Das ist so typisch dieser Mandant. Dann sollte ich ihn vllt. noch einmal auffordern, die Versorgungsausgleichsbögen beizubringen, sonst brauch ich mich beim Gericht wohl gar nicht melden oder?
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#7

14.06.2010, 14:28

Danke Liesel, wusste ich nicht. Hab mich damit bisher aufgrund sich meldender Mandanten nicht mit beschäftigen müssen ;)

Dann muss der Mandant ja die zurückgezahlten GK wieder einzahlen oder? Oder soll er komplett die 392,-- € noch einmal einzahlen? Oder doch lieber warten, bis das Gericht sich diesbezüglich meldet? Fragen über Fragen ;)
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#8

14.06.2010, 14:34

Hm, was mich noch beschäftigt, ist das jetzt geltende FamFG und die Auswirkungen auf den VA. Das alte Verfahren lief ja nach dem FGG. Theoretisch müßten ja jetzt die neuen VA-Formulare ausgefüllt werden. Vielleicht ist es hilfreich, wenn du mal mit der zuständigen Geschäftsstelle mal telefonierst.
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#9

14.06.2010, 14:35

Ja wollte ich ja, aber da erreicht man seit Tagen mal wieder niemanden :roll: Genießen alle das schöne Wetter.
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#10

14.06.2010, 14:37

Jaja, oder sitzen irgendwo und gucken Fußball! :mrgreen:
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