Familienrecht - Fristen etc.

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Vanessa1978
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#1

30.05.2010, 09:53

Hallo zusammen,

am 01.06. fange ich in einer Kanzlei für Familienrecht an. Ich mache mir jetzt natürlich voll den Kopf was alles auf mich zukommt :? Habe zuletzt über 9 Jahre im Verkehrsrecht gearbeitet.

Ich bräuchte also mal Eure Hilfe um meine Nerven zu beruhigen.

Was gibt es für Fristen im Familienrecht z.B. bei einer Einstweiligen Anordnung und was es da möglicherweise sonst noch so für Fristen gibt.

Was gibt es sonst noch wissenswertes?

Vielen Dank im Voraus :)
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misspinky1984
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#2

30.05.2010, 13:45

Da sollte Dir das FamFG Antworten geben dürfen :wink:
Auf jeden Fall gibt es im FamFG nur noch Entscheidungen im Beschlusswege, so dass es keine Berufung mehr gibt. An ihre Stelle ist die Beschwerde getreten.

Leider habe ich vom Familienrecht auch keinen großen Schimmer!

Viel Erfolg aus Berlin,
die verkehrsrechtlich orientierte
misspinky1984
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Zaubermaus007
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#3

31.05.2010, 08:19

Vanessa1978 hat geschrieben: Was gibt es für Fristen im Familienrecht z.B. bei einer Einstweiligen Anordnung und was es da möglicherweise sonst noch so für Fristen gibt.
Nach dem FamFG muss nun jede Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Das ist bestimmt hilfreich für dich!

Viel Spaß im Familienrecht!
Vanessa1978
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#4

31.05.2010, 09:40

:thx

Ich hoffe es :-)

Oh man, ich bin total nervös :angst
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lucy1510
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#5

31.05.2010, 10:58

Hallöle,

mach Dir keinen Kopf. Ist halb so wild. Ich würde Dir auch raten, Dir ein FamFG zuzulegen oder wenn die Kanzlei über eins verfügt, es Dir einmal durchzulesen. Da steht alles drin, was Du brauchst.

Geändert hat sich neben dem Vorhergesagten, dass die früheren Prozessbevollmächtigten jetzt Verfahrensbevollmächtigte und die frühere PKH jetzt Verfahrenskostenhilfe heißt.

Ist wirklich alles nicht so schlimm. Wenn Du Fragen hast, melde Dich ruhig.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Marlene
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#6

12.06.2010, 08:49

hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.

wir haben eine einstweilige anordnung zu vollstrecken, im familienrecht. nun liegt nur eine ausfertigung vor ohne klausel. ist die e.a. auch ohne klause sofort vollstreckbar?? danke im voraus
Zaubermaus007
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#7

14.06.2010, 12:51

In der Regel bedarf es keiner Klausel, § 53 FamFG.
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