Wir haben heute 2 Mdt. beraten bzgl. einer Erbsache über 85.000,00 €. Mein Chef wollte für diese Beratung 100,00 € zzgl. MwSt. haben, die BEratung ging eine Std.
Findet ihr das zuviel?
Die Mandanten haben einen leichten Anfall bekommen...
Wie hoch ist der STundensatz eures Chefs?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 145
- Registriert: 18.02.2008, 12:29
- Software: Advoware
- Wohnort: Hagen
Finde ich auch bißchen wenig. Wir würden hier in die vollen gehen.
Denkt auch an euer Haftungsrisiko und an die Bedeutung für eure Mandanten. Wenn es denen nicht so wichtig gewesen wäre, dann wäre die Beratung vielleicht auch kürzer ausgefallen. Allerdings sollte man auch wiederum die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mandanten bei der Berechnung berücksichtigen.
Denkt auch an euer Haftungsrisiko und an die Bedeutung für eure Mandanten. Wenn es denen nicht so wichtig gewesen wäre, dann wäre die Beratung vielleicht auch kürzer ausgefallen. Allerdings sollte man auch wiederum die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mandanten bei der Berechnung berücksichtigen.
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Viel zu wenig... Allein schon wegen des Haftungsrisikos. Mein Chef hätte hier u. U. eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Eine Beratung würde da mindestens 750,-- € kosten.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
also ich finds weder zu wenig noch zu viel. Stundensätze sollten so um die 100 Euro losgehen, und dann entsprechend der Qualifikation des RA. Bei Fachanwalt entsprechend höher...
Ich würd deswegen ja lieber ins Ausland gehen, da gibts höhere Stundensätze
Ich würd deswegen ja lieber ins Ausland gehen, da gibts höhere Stundensätze
***
You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Zu wenig.
Wenn ich den Vergleich ziehe zu der Zeit, als die Beratung noch nach dem Gegenstandswert abgerechnet wurde, ist das weniger als eine 0,1 Gebühr aus dem Gegenstandswert (bis € 95.000,00 - 1,0 Gebühr € 1.277,00).
Haben die Mandanten kundgetan, wieviel sie als angemessen ansehen würden?
Wenn ich den Vergleich ziehe zu der Zeit, als die Beratung noch nach dem Gegenstandswert abgerechnet wurde, ist das weniger als eine 0,1 Gebühr aus dem Gegenstandswert (bis € 95.000,00 - 1,0 Gebühr € 1.277,00).
Haben die Mandanten kundgetan, wieviel sie als angemessen ansehen würden?
Wahrscheinlich so zwischen 10 und 20 Euro Anderer leute arbeit ist doch nie was wert...!Haben die Mandanten kundgetan, wieviel sie als angemessen ansehen würden?
***
You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)