GW Grundbuchberichtigung

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Inselbiene

#1

15.04.2010, 15:47

Halli hallo, weiß jemand nach welchem GW ich eine Grundbuchberichtigung abrechne?

Wir haben einen Antrag ans Gericht gestellt, dass der Erbe ins GB eingetragen wird, da der Eigentümer verstorben ist. Aus der Akte ist aber kein Wert des Grundstückes zu entnehmen. Kann ich da den Auffangstreitwert von 4000 oder 5000 € nach ? nehmen oder muss erst der Wert des Grundstückes herausgefunden werden, also mit Mdt. telefonieren und nachfragen???

Vielen Dank schon mal
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Re1108
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#2

15.04.2010, 15:50

Also wenn ihr einen Antrag bei Gericht gestellt hattet, würde ich den SW vom Gericht festsetzen lassen.
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Jupp03/11

#3

15.04.2010, 15:58

Re1108 hat geschrieben:Also wenn ihr einen Antrag bei Gericht gestellt hattet, würde ich den SW vom Gericht festsetzen lassen.
Deine Signatur stimmt :lol:
Inselbiene

#4

15.04.2010, 16:02

Naja, es war eigentlich nur ein Schreiben an das Grundbuchamt, dass wir beantragen, unseren Mdt. als Eigentümer im benannten Grundbuch zu verzeichnen. Das GBA setzt ja, denke ich, keinen Streitwert fest.
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Re1108
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#5

15.04.2010, 16:08

Inselbiene hat geschrieben:Wir haben einen Antrag ans Gericht gestellt
:hm, ok
Dann bin ich mir da leider auch nicht sicher, weil ich mich mit Grundbuchsachen nicht wirklich auskenne ...

@Jupp:
Es ist nur schade, dass sich so wenige daran halten ... :wink:
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
Inselbiene

#6

19.04.2010, 11:28

kann ich dieses Thema noch mal aufrufen, vielleicht kann mir doch noch jemand weiterhelfen
M.B.
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#7

19.04.2010, 12:05

M. E. geht an der Erfragung des Grundstückswertes kein Weg vorbei.

Nach dem Streifzug ist Grundlage der Geschäftswertermittlung der Wert des betroffenen Gegenstandes, also hier der Grundstückswert!

LG
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