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Bewerbung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Verfasst: 20.03.2010, 18:04
von MausiPausi
Hallo Leute,

da ich euch öfters auf der Arbeit brauche, wenn ich mal nicht weiterweiß, habe ich mich jetzt auch hier angemeldet :)

Ich bin derzeit noch Auszubildende und werde im Juli fertig. Natürlich bin ich schon fleißig am Bewerbungen schreiben und jetzt möchte ich eure Meinung zu meiner Bewerbung hören. Ich hoffe, ich habe es hier richtig reingepostet.

"Sehr geehrter Herr xxx,

nach eingehenden Internetrecherchen bin ich auf die Homepage Ihrer Rechtsanwaltskanzlei gestoßen und habe mit großem Interesse gelesen, dass Sie in zahlreichen Rechtsgebieten tätig sind. Aus diesem Grund möchte ich mich hiermit bei Ihnen bewerben.

Zurzeit besuche ich die Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in xxx, welche ich im Juli mit der Niederlegung der Abschlussprüfung verlassen werde.

Während meiner 3-jährigen Ausbildung habe ich alle anfallenden Arbeiten einer Rechtsanwaltsfachangestellten kennengelernt, wie z. B. das Überwachen von Fristen, das Bearbeiten des Postein- und ausgangs, das Abrechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie nach Stundenhonorar und viele weitere Tätigkeiten. Neben den Arbeiten bin ich im Umgang mit Mandanten stets freundlich und zuvorkommend.

Mit den MS Office Programmen, wie Word und Outlook sowie dem Anwaltsprogramm „DATEV Phantasy“ bin ich bestens vertraut, da auch in meinem jetzigen Ausbildungsbetrieb damit gearbeitet wird. Somit sind erforderliche Kenntnisse vorhanden.

Ich bin mir sicher, dass ich Ihren Anforderungen entspreche, da ich sehr zuverlässig, selbstständig und verantwortungsbewusst arbeite. Des Weiteren erledige ich Routinearbeiten gewissenhaft und genau. Ebenso stellen Arbeiten im Team für mich kein Problem dar.

Da ich ein sehr interessierter Mensch bin und gerne neue Herausforderungen annehme, sehe ich in Ihrer Kanzlei somit die Möglichkeit mich weiterbilden zu können, da die Rechtsgebiete in Ihrer Kanzlei breit gefächert sind. Gleichzeitig bin ich mir sicher, auch mein fachliches Wissen präzisieren zu können sowie mein Englisch zu verbessern.

Ein Einstieg bei Ihnen ist mir ab dem 01.08.2010 möglich.

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann freue ich mich über ein persönliches Vorstellungsgespräch in Ihrer Kanzlei.

Mit freundlichen Grüßen



xxx xxx"

Was meint ihr? Kann ich das so rausschicken?

Re: Bewerbung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Verfasst: 20.03.2010, 20:51
von Sonnenkind
Hallo und herzlich Willkommen!
Ich finde deine Bewerbung nicht schlecht. Ich bin nur über zwei Sätze gestolpert.
Einmal mit der Berufsschule, welche du mit Niederlegung der Abschlussprüfung verlässt. Diesen Satz finde ich nicht so toll.
Folgenden Satz würde ich komplett weglassen: "Gleichzeitig bin ich mir sicher, auch mein fachliches Wissen präzisieren zu können sowie mein Englisch zu verbessern." Du hast ja im Satz davor geschrieben, dass du die Möglichkeit siehst, dich in dieser Kanzlei weiterzubilden.
Vielleicht gibt es aber noch andere Meinungen hierzu.

Re: Bewerbung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Verfasst: 20.03.2010, 21:10
von Lena
Sonnenkind hat geschrieben:über zwei Sätze gestolpert.
Einmal mit der Berufsschule, welche du mit Niederlegung der Abschlussprüfung verlässt. Diesen Satz finde ich nicht so toll.
Ist auch fachlich nicht richtig! Man macht eine Ausbildung und beendet diese mit der Prüfung. Aber die Berufsschule beendest du ganz normal nach Ablauf deiner Ausbildung - ohne Prüfung. Die Prüfung ist Sache der Kammer, nicht der Berufsschule.

MausiPausi hat geschrieben:nach eingehenden Internetrecherchen bin ich auf die Homepage Ihrer Rechtsanwaltskanzlei gestoßen und habe mit großem Interesse gelesen, dass Sie in zahlreichen Rechtsgebieten tätig sind. Aus diesem Grund möchte ich mich hiermit bei Ihnen bewerben.
"Hiermit" schreibt man nicht mehr - weil du tust es ja. Ist doppelt gemoppelt
Außerdem "Möchte" "Würde" "Könnte" etc hat in Bewerbungen nix zu suchen. Weil Du bewirbst dich mit dem Schreiben - du möchtest es ja nicht erst noch tun.
MausiPausi hat geschrieben:Zurzeit besuche ich die Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in xxx, welche ich im Juli mit der Niederlegung der Abschlussprüfung verlassen werde.
S. o. - da haste wohl den typischen "Suche Ausbildungsplatz - Satz" übernommen :wink:
Richtig wäre: Derzeit mache ich Ausbildung und beende diese...
MausiPausi hat geschrieben:Während meiner 3-jährigen Ausbildung habe ich alle anfallenden Arbeiten einer Rechtsanwaltsfachangestellten kennengelernt, wie z. B. das Überwachen von Fristen, das Bearbeiten des Postein- und ausgangs, das Abrechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie nach Stundenhonorar und viele weitere Tätigkeiten. Neben den Arbeiten bin ich im Umgang mit Mandanten stets freundlich und zuvorkommend.
"Neben den Arbeiten" - irgendwie passt das weder gramatikalisch noch sonstwie. Ein einfaches "Auch" wäre passender finde ich. Auch das "stets" würd ich weglassen. Mein ehem. Chef hätte ich dich m it so nem Satz auch mal auf die Probe gestellt und dich richtig genervt dass man irgendwann ins Schwimmen kommt. Ein "Stets" gibts so gut wie nie oder du hast Nerven wie Drahtseile...
MausiPausi hat geschrieben:Mit den MS Office Programmen, wie Word und Outlook sowie dem Anwaltsprogramm „DATEV Phantasy“ bin ich bestens vertraut, da auch in meinem jetzigen Ausbildungsbetrieb damit gearbeitet wird. Somit sind erforderliche Kenntnisse vorhanden.
Wenn du wirklich gute Kenntnisse drin hast find ich den Satz okay. Aber kannst du zb Serienbriefe erstellen, was ist mit Makros? Outlook einrichten? Außerdem gehört sowas für mich eher in den Lebenslauf.
MausiPausi hat geschrieben:Ich bin mir sicher, dass ich Ihren Anforderungen entspreche, da ich sehr zuverlässig, selbstständig und verantwortungsbewusst arbeite. Des Weiteren erledige ich Routinearbeiten gewissenhaft und genau. Ebenso stellen Arbeiten im Team für mich kein Problem dar.
Du erledigst Routinearbeiten genau? Und was ist mit neuen AUfgaben? Da schluderst du? Den Satz würd ich ganz rausstreichen. Weil beide Sätze eigentlich nur ne Aufzählung voller lobreicher Tätigkeiten sind. Und manchmal macht man halt Fehler und ist dann schon nimmer so genau... Weiß was ich meine?
MausiPausi hat geschrieben:Da ich ein sehr interessierter Mensch bin und gerne neue Herausforderungen annehme, sehe ich in Ihrer Kanzlei somit die Möglichkeit mich weiterbilden zu können, da die Rechtsgebiete in Ihrer Kanzlei breit gefächert sind. Gleichzeitig bin ich mir sicher, auch mein fachliches Wissen präzisieren zu können sowie mein Englisch zu verbessern.

Weiterbildung erwähnen ist gut... aber der letzte Satz denke ich wie Sonnenkind - ist eher doppelt gemoppelt. Wenn ich mich weiterbilde präzisiere ich mein Wissen (wobei ich die Wortwahl eh nicht so geglückt finde)
MausiPausi hat geschrieben:Ein Einstieg bei Ihnen ist mir ab dem 01.08.2010 möglich.

Hast du am 31.7. Prüfung? Warum willst du dann erst am 1.8. angangen? Weil eigentlich könntest du direkt am Tag nach der Prüfung anfangen (oder was machst du in der ZWischenzeit? Grad im Hinblick auf Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung?) Da du oben schon den Satz hast dass du erst noch die Ausbildung zu Ende machen musst ist der Satz hier überflüssig.
Normal gehört so ein Satz nur dann rein wenn du dich aus nem festen Arbeitsverhältnis bewirbst, dann macht ein Eintrittsdatum Sinn - vorallem dann wenn in einer Anzeige danach gefragt wurde (aber hört sich doch eher nach ner Initiativbewerbung an oder? Wenn nein - dann müsstest du den Anfang aber anders schreiben)

Re: Bewerbung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Verfasst: 20.03.2010, 21:16
von Jupp03/11
da htte jetzt aber eine Langeweile :lol:

Re: Bewerbung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Verfasst: 20.03.2010, 21:18
von Lena
Nein, nur Zeit während nem Druck zu überbrücken.
Dann muss ich weiter mich für morgen vorbereiten... 8)

Außerdem kann ja net jeder nur so kurz angebunden sein wie du :mrgreen:

Re: Bewerbung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Verfasst: 21.03.2010, 08:47
von AnFi
Die Bewerbung ist ok...meinen Vorpostern kann ich nur hinzufügen, dass ich den ersten Satz merkwürdig finde: Du bewirbst dich in einer Kanzlei, da sie in vielen Rechtsgebieten tätig ist? Nein... wie wäre es, wenn du etwas persönlicher schreibst..... so nach dem Motto... Bei der Recherche auf Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass sie eine Rechtsanwaltsfachangestellte suchen. Da mir Ihre Kanzlei ein Begriff ist, habe ich großes Interesse...blabla diese Herausforderung anzunehmen.... oder so ähnlich.

Re: Bewerbung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Verfasst: 21.03.2010, 10:45
von MausiPausi
Dankeschön :)
Habe eure Anregung gleich mal umgesetzt... Wenn man mal so darüber nachdenkt, stimmt das natürlich.
Bei dieser Bewerbung handelt es sich um eine Initiativbewerbung, ja.
Dann kann ich den Satz mit dem Eintrittsdatum ja eigentlich auch weglassen; es ist ja ersichtlich, dass ich die Abschlussprüfung noch absolvieren muss.

Aber ich schreibe ja noch andere Bewerbungen, da wollen sie z. B. das Eintrittsdatum, sowie die Gehaltsvorstellungen angegeben haben.

Kann ich das so schreiben?

"Es ist mir möglich bei Ihnen ab dem 16.07.2010 (weiß das Datum der mündl. Prüfung leider noch nicht, kann man das evtl. noch anders schreiben?) einzusteigen. Ferner liegen meine Gehaltsvorstellungen bei einem Brutto-Jahresgehalt in Höhe von 25.800,00 Euro bis 30.000,00 Euro."

Das mit dem Gehalt wäre dann auch wieder so eine Sache... Gibt man das denn mit "von ... bis ..." an? Oder sollte ich mich lieber auf einen festen Betrag beschränken?

Ansonsten ist die Bewerbung mit der obigen gleich.

@Anfi: Wie soll ich das bei einer Initiativbewerbung denn persönlicher schreiben? Ich weiß ja leider nicht, ob die jemanden suchen...

Re: Bewerbung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Verfasst: 22.03.2010, 09:12
von palais
Hi,

deine Bewerbung liest sich nicht schlecht und den Vorschlägen der anderen kann ich nur zustimmen.

Wenn eine Gehaltsvorstellung vorgegeben ist, dann kann man diese in die Bewerbung hineinschreiben - sonst würde ich es weg lassen.

Ohne dich jetzt persönlich angreifen zu wollen, aber für einen Berufsanfänger sind 25.800 bis 30.000 ziemlich weit oben angesetzt, findest du nicht? :oops: Pokern ist immer gut, man sollte aber klein anfangen :wink: (oder direkt aus der Bewerbung streichen)

Ich hab meine Ausbildung auch in München gemacht (2003 - 2006) und hab danach mit 24.000 Jahresgehalt angefangen (Chef wollte "nur" 21.600 zahlen).

Re: Bewerbung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Verfasst: 22.03.2010, 19:33
von MausiPausi
Hallo palais :)

Ja, ich wusste echt nicht, was ich schreiben sollte... also unter 1.300 Euro (netto) will ich auf keinen Fall arbeiten, man muss ja immerhin schauen wo man bleibt, oder?

Was meinst du denn, was ich angeben sollte?

Re: Bewerbung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Verfasst: 22.03.2010, 19:43
von Sam29
1.300 EUR netto? :shock:
Das wären ca. 2.000 EUR brutto, als Berufsanfänger. Alle Achtung. Man einer mit 10 Jahren Berufserfahrung und Weiterbildung verdient nicht mal so viel.
Ich schätze realistisch für einen Berufsanfänger 1.200 - 1.400 brutto.